Separatsammlungen  Im Abfallkalender sind die Entsorgungsstellen für die Separatsammlungen beschrieben. Einen Überblick über die Entsorgungsstellen erhalten Sie übrigens auch in unserem virtuellen Ortsplan. | | | |
Alters- und Pflegeheim  Die Anmeldung in einem Alters- und Plfegeheim hat direkt über ein solches zu erfolgen. Eine Übersicht gibt es auf der Homepage (Link untenstehend) der Senioren Steffisburg. | | | Übersicht Alters- und Pflegeheime
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Heimatausweis  Halten Sie sich während der Woche aus bestimmten Gründen (zum Beispiel Studien- oder Arbeitsaufenthalt) in einer anderen Gemeinde auf, müssen Sie sich dort als Wochenaufenthalter anmelden. Dazu benötigen Sie einen Heimatausweis. Die Schriften und somit der zivil- und steuerrechtliche Wohnsitz bleiben dabei in der Gemeinde Steffisburg. Sie können online einen Heimatausweis beantragen oder auch Ihren bestehenden Heimatausweis verlängern. Kosten für einen neuen Heimatausweis: CHF 20.00
Kosten für die Verlängerung eines bestehenden Heimatausweises: CHF 10.00 | |  CHF 20.00 | Heimatausweis bestellen / verlängern
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Imagebroschüre / Willkommensgruss  Hier finden Sie die Imagebroschüre sowie einen Willkomensgruss über die Gemeinde Steffisburg. | Imagebroschüre Willkommen in Steffisburg
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Wohnsitzbescheinigung / Wohnsitzbestätigung  Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbescheinigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Die Wohnsitzbescheinigung können Sie am Schalter der Einwohnerdienste oder mit dem Onlineformular Wohnsitzbescheinigung bestellen. Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Onlineformular oder direkt bei der Abteilung Sicherheit. Wohnsitzbestätigung SBB Für die Wohnsitzbestätigung welche zum Kauf eines GA Familia und GA Duo Partner berechtigt, müssen Sie das Formular der SBB ausfüllen. Sie können das ausgefüllte Formular per Post an die Einwohnerdienste senden oder sich damit direkt am Schalter melden. Kosten CHF 20.00 (pro Wohnsitzbescheinigung) pro Person ist ein separates Formular auszufüllen. | |  CHF 20.00 | Online bestellen
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Adressauskunft  Die Einwohnerdienste geben auf Gesuch hin Namen, Vornamen, Beruf, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Jahrgang, Heimatort, Datum des Zu- und Wegzugs sowie die Wegzugsadresse einer Person bekannt. Die gesuchstellende Person muss ein schützenswertes Interesse glaubhaft machen. Die Gebühr beträgt bei Bezahlung am Schalter CHF 20.00 oder CHF 20.00 bei Onlinebestellung. Für Listenauskünfte muss zwingend ein schriftliches Gesuch eingereicht werden. | |  CHF 20.00 | Adressauskunft bestellen
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Datensperre im Einwohnerregister  Sie haben das Recht, Ihre Daten im Einwohnerregister der Gemeinde Steffisburg für Auskünfte an Drittpersonen sperren zu lassen. Dadurch werden Ihre Daten auch bei einem begründeten Interessennachweis nicht weitergegeben. Möchten Sie Ihre Daten sperren lassen, füllen Sie bitte das Onlineformular aus. | Gesuch um Datensperre
|  | Gesuch online ausfüllen
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Ausweis über den registrierten Familienstand  Den Ausweis über den registrierten Familienstand erhalten Sie beim zuständigen Zivilstandsamt Ihres Heimatortes. | |  | Ausweis über den registrierten Familienstand bzw. Familienschein bestellen
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Eheschein / Trauungsurkunde  Den Eheschein (Trauungsurkunde) erhalten Sie beim Zivilstandesamt des Trauungsortes (nicht des Heimat- oder Wohnortes). | |  | Trauungsurkunde bestellen
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Ehevorbereitung  Für Informationen zur Ehevorbereitungen wenden Sie sich bitten an das Zivilstandesamt. | | | Ehevorbereitung
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Familienausweis / Familienbüchlein  Den Familienausweis (ehemals Familienbüchlein) erhalten Sie beim zuständigen Zivilstandsamt Ihres Heimatortes. | |  | Familienausweis bestellen
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Personenstandsausweis  Den Personenstandsauweis erhalten Sie beim zuständigen Zivilstandsamt Ihres Heimatortes. | |  | Personenstandsausweis bestellen
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Heimatschein  Den Heimatschein erhalten Sie beim zuständigen Zivilstandsamt Ihres Heimatortes. | |  | Heimatschein bestellen
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Anerkennungsschein (Kind)  Die Anerkennung ist ein Rechtsakt, durch den ein Mann anerkennt, der Vater eines Kindes zu sein. Der untenstehende Link gibt Ihnen weitere Auskünfte darüber. | | | Anerkennung des Kindes: Vorgehen
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Geburtsschein / Geburtsurkunde  Den Geburtsschein (Geburtsurkunde) erhalten Sie beim Zivilstandsamt des Geburtsortes (nicht des Heimat- oder Wohnortes). | |  | Geburtsurkunde bestellen
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Todesschein / Todesurkunde  Den Todesschein (Todesurkunde) erhalten Sie beim zuständigen Zivilstandesamt des Sterbeortes (nicht des Heimat- oder Wohnortes). | |  | Todesurkunde bestellen
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Friedhof- und Bestattungswesen  Die Friedhofverwaltung ist zuständig für den Unterhalt und die Pflege der Friedhöfe sowie die Friedhofplanung. Die Gemeinde Steffisburg verfügt über zwei Friedhöfe: - Friedhof Eichfeld (für die aktuellen Beisetzungen)
- Friedhof bei der Dorfkirche (historische Bedeutung)
Das Bestattungsamt legt die Bestattungszeiten fest und regelt in Zusammenarbeit mit den Angehörigen oder dem Bestattungsunternehmen die Formalitäten. | Friedhof- und Bestattungsreglement Merkblatt Todesfall Verordnung zum Friedhof- und Bestattungsreglement
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Niederlassungsausweis  Im Normalfall haben Sie Ihren Niederlassungsausweis zu Hause. Sie haben diesen bei der Anmeldung in der Gemeinde Steffisburg oder beim Erreichen der Volljährigkeit erhalten. Falls die Angaben auf Ihrem Niederlassungsausweis aktualisiert werden müssen (z.B. aufgrund der Geburt eines Kindes oder eines Umzuges innerhalb der Gemeinde), können Sie diesen kostenlos am Schalter der Einwohnerdienste umtauschen. Beim Verlust muss ein Duplikat ausgestellt werden, welches kostenpflichtig ist. Kosten Duplikat CHF 20.00 | |  | Online bestellen
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Adressänderung / Umzug innerhalb der Gemeinde  Ein Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde Steffisburg muss spätestens 14 Tagen nach dem Umzug den Einwohnerdiensten gemeldet werden. Sie können dies persönlich am Schalter, telefonisch oder über den untenstehenden Link eUmzugCH erledigen. Schweizer Staatsangehörige erhalten kostenlos einen neuen, aktualisierten Niederlassungsausweis. Senden Sie uns hierfür Ihren alten Niederlassungsausweis oder melden Sie sich persönlich mit dem Niederlassungsausweis am Schalter der Einwohnerdienste. Adressänderungen von ausländischen Staatsangehörigen melden wir dem Migrationsdienst des Kantons Bern zur Aktualisierung des Ausländerausweises. Wochenaufenthalter können sich über den untenstehenden Link Adressänderung Wochenaufenthalter ummelden. | |  | Adressänderung Wochenaufenthalter eUmzugCH
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Mietvertrag  Mietverträge sind am Schalter der Einwohnerdienste gegen eine Gebühr von CHF 2.00 erhältlich. | | | Weitere Infos und Dokumente beim Mieterinnen- und Mieterverband
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Kantonales Jugendamt - Informationen einholen  Das KJA ist in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe sowie Kindesschutz tätig und koordiniert die Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden und Stellen, die auf diesem Gebiet tätig sind. | | | Kantonales Jugendamt Bern
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Tagesschule und Mittagstisch | | | Tagesschule und Mittagstisch
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Schulsozialarbeit  Zuhören, hinschauen, vernetzen Schulsozialarbeit entlastet die Schulen zugunsten ihrer Kernaufgaben im pädagogischen Bereich. Sie ist Anlaufstelle bei sozialen Fragen und Problemen in Schule und Familie. Weiterführende Informationen zur Schulsozialarbeit finden Sie auf den entsprechenden Webseiten des Kantons Bern und beim Verein Berner Schulsozialarbeit. Nach Ablauf eines auf drei Jahre befristeten Pilotprojektes bewilligte der Grosse Gemeinderat die definitive Einführung der Schulsozialarbeit in Steffisburg per 02.10.2012. In allen Schulhäusern und Kindergärten wird entweder integriert oder ambulant Schulsozialarbeit angeboten. Integriert heisst, dass die Schulsozialarbeitenden dauerhaft an der Schule präsent sind, während im Rahmen der ambulanten Schulsozialarbeit einzelne Schulen von einer zentralen Stelle aus mit den Leistungen der Schulsozialarbeit versorgt werden. Seit August 2023 ist die Schulsozialarbeit auch im rechten Zulgtal in den Primarschulen Buchholterberg, Eriz, Fahrni, Oberlangenegg, Unterlangenegg und im Oberstufenzentrum Unterlangenegg mit einem 40 %-Pensum tätig.
Die Schulsozialarbeit ist Anlaufstelle für soziale Probleme ab Stufe Kindergarten bis und mit 9. Klasse. Sie bietet sowohl Einzelfallhilfe als auch Unterstützung von Gruppen an. Die Aufgaben und die Organisation sind im Konzept Schulsozialarbeit Steffisburg vom 30.06.2009 festgelegt. Angebote für Schülerinnen und Schüler - Unterstützung bei der Lösungssuche im Fall von Schwierigkeiten in der Schule, mit Schülerinnen und Schülern, mit Erwachsenen oder zuhause
Angebote für Eltern - Beratung und Hilfe für Eltern bei Erziehungs- und Kinderbetreuungsfragen
- Unterstützung in Krisen und Konfliktsituationen
- Vermittlung von Sachhilfen, spezifischen Fachstellen
Angebote für Lehrpersonen - Beratung und Unterstützung bei sozialen Problemen und Krisensituationen mit Einzelpersonen, Gruppen oder Klassen
- Mitarbeit an Klassen- und Schulprojekten zu sozialen Themen
Grundsätze - Vertraulichkeit und Freiwilligkeit
- kostenloses Angebot
Kontakte Schulsozialarbeit | Konzept Schulsozialarbeit Konzept der Schulsozialarbeit für die Kindergäten Zuständigkeiten im Schuljahr 2023/2024
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Verkehrsunterricht | | | Verkehrsinstruktion
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Spielplätze  Mittels untenstehendem Link finden Sie die Übersicht über die Spielplätze in der Gemeinde. | | | Spielplätze
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Kadaverentsorgung  Nähere Infos dazu gibt es unter den Themen/Abfallentsorgung oder unter dem untenstehenden Link. | | | Kadaversammelstelle
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Jagd & Wildtiere und Wildhüter  Jagd und Wildtiere
Das Jagdinspektorat (JI) des Amtes für Landwirtschaft und Natur ist zuständig für die Jagd und für Wildtiere im Kanton Bern. Wildhüter
Die Wildhüter stehen von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr zur Verfügung. Zwischen 19.00 Uhr und 07.00 Uhr nimmt die Polizei Ihren Anruf entgegen. Unfall mit Wildtier melden, Fragen zu Wildtieren und Vögeln
Sie wählen die Gratisnummer 0800 940 100. Anschliessend ist eine Durchwahl bis zum zuständigen Wildhüter erforderlich. Den direkten Kontakt zu den Wildhütern der Region Oberland - Thun rechte Seeregion finden Sie hier. | | | Kontakt Wildhüter Region Oberland - Thun rechte Seeregion
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Fischereipatent  Nähere Infos erteilt das Fischereiinspektorat. | | | Fischereipatent
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Badi Steffisburg  Weitere Informationen zur Badi Steffisburg gibt es unter untenstehendem Link. | | | Badi Steffisburg
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Brätlistelle Zulgboden  Weitere Infos gibt es unter untenstehendem Link. | | | Brätlistelle Zulgboden
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Waldhütten  Mittels untenstehndem Link finden Sie mehr Informationen. | | | Waldhütten
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Skate- und Funpark  Weitere Infos zum Skate- und Funpark finden Sie mittels untenstehndem Link. | | | Skate- und Funpark
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Anmeldung für eine Altersrente  Bitte reichen Sie die Anmeldung mindestens drei bis vier Monate vor dem gewünschten Rentenbezug bei derjenigen Ausgleichskasse ein, die vor dem Renteneintritt für den Bezug der AHV-Beiträge zuständig ist. | |  | Anmeldung Altersrente
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Versichertenausweis (AHV-Ausweis)  Die AHV-Zweigstelle ist den Gesuchstellenden beim Geltendmachen ihrer Ansprüche behilflich. Im Einzelnen beinhaltet dies das Beraten der Versicherten in allen Fragen zu den Leistungen der AHV,IV, Hilfslosenentschädigung, Hilfsmitteln, Ergänzungsleistungen und EL-Krankheits- und Behinderungskosten. Auf der Webseite der Ausgleichskasse des Kantons Bern gibt es weitere Informationen zum Thema. | |  | Anmeldung für einen Versicherungsausweis (AHV-Ausweis)
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Hinterlassenenleistungen der AHV  Die AHV-Zweigstelle ist den Gesuchstellenden beim Geltendmachen ihrer Ansprüche behilflich. Im Einzelnen beinhaltet dies das Beraten der Versicherten in allen Fragen zu den Leistungen der AHV,IV, Hilfslosenentschädigung, Hilfsmitteln, Ergänzungsleistungen und EL-Krankheits- und Behinderungskosten. Auf dieser Webseite finden Sie das Merkblatt zum Thema Hinterlassenenleistungen der AHV. | |  | Anmeldung für eine Hinterlassenenrente
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Berufliche Integration / IV Rente  Die AHV-Zweigstelle ist den Gesuchstellenden beim Geltendmachen ihrer Ansprüche behilflich. Im Einzelnen beinhaltet dies das Beraten der Versicherten in allen Fragen zu den Leistungen der AHV,IV, Hilfslosenentschädigung, Hilfsmitteln, Ergänzungsleistungen und EL-Krankheits- und Behinderungskosten. Auf der Webseite der IV-Stelle des Kantons Bern finden Sie weitere Informationen. | |  | Anmeldung Berufliche Integration/Rente
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Ergänzungsleistungen (EL)  Die AHV-Zweigstelle ist den Gesuchstellenden beim Geltendmachen ihrer Ansprüche behilflich. Im Einzelnen beinhaltet dies das Beraten der Versicherten in allen Fragen zu den Leistungen der AHV,IV, Hilfslosenentschädigung, Hilfsmitteln, Ergänzungsleistungen und EL-Krankheits- und Behinderungskosten. Auf der Webseite der Ausgleichskasse des Kantons Bern finden Sie weitere Informationen. Ihren möglichen Anspruch auf Ergänzungsleitungen können Sie mit dem EL-Rechner berechnen. | |  | Anmeldung für Ergänzungsleistungen
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Krankheitskosten zur EL  | |  | Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
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Familienzulagen  Die AHV-Zweigstelle ist dafür besorgt, dass Versicherte die ihnen zustehenden Leistungen erhalten. Im Einzelnen werden die Arbeitgebenden, Arbeitnehmenden, landwirtschaftliche Mitarbeitende sowie Nichterwerbstätige in allen Fragen der Familienzulagen beraten. | | | Ausgleichskasse des Kantons Bern
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Erwerbsersatzordnung (EO) / Mutterschaftsentschädigung (MSE)  Die AHV-Zweigstelle ist den Gesuchstellenden beim Geltendmachen ihrer Ansprüche behilflich. Auch im Bereich Erwerbsersatz (EO) / Mutterschaft ist sie Ihr Ansprechpartner. Auf der Webseite der Informationsstelle AHV/IV finden Sie weitere Informationen. | | | Ausgleichskasse des Kantons Bern
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Sozialhilfe  Aufgaben und Dienstleistungen
Der Sozialdienst Zulg klärt Anträge der Gesuchstellenden auf wirtschaftliche Sozialhilfe ab.
Der Sozialdienst Zulg berät hilfsbedürftige Menschen und richtet finanzielle Unterstützung gemäss Sozialhilfegesetz (SHG), Sozialhilfeverordnung (SHV), SKOS-Richtlinien und Handbuch Sozialhilfe der BKSE aus.
Der Sozialdienst Zulg vermittelt Ratsuchende je nach Fragestellung an geeignete Fachpersonen und Fachstellen.
Zuständigkeitsgebiet
Der Sozialdienst Zulg ist sozialhilferechtlich für alle Bürgerinnen und Bürger von Steffisburg sowie für jene der folgenden Vertragsgemeinden zuständig: - Buchholterberg
- Eriz
- Fahrni
- Homberg
- Horrenbach-Buchen
- Oberlangenegg
- Teuffenthal
- Unterlangenegg
- Wachseldorn
Weitere Informationen zur Sozialhilfe finden Sie auf der entsprechenden Webseite des Kantons Bern. | Anschlussgemeinden des Sozialdienstes Zulg Rechte und Pflichten Sozialhilfeantrag
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Betreuungsgutscheine; familienergänzende Kinderbetreuung  Vorgehen für die Eltern mit Bedarf an Kinderbetreuung Die Familien suchen einen Betreuungsplatz in einer beliebigen Kita oder Tagesfamilienorganisation im Kanton Bern. Die Organisation muss dem System der Betreuungsgutscheine angeschlossen sein und über freie Plätze verfügen. Sobald den Eltern der Betreuungsplatz zugesichert wurde, beantragen sie bei ihrer Wohnsitzgemeinde bzw. am zivilrechtlichen Wohnsitz einen Betreuungsgutschein. Die Antragstellung erfolgt mit Vorteil online über die Webapplikation kiBon des Kantons Bern. Ist der Bedarf gegeben und sind die Voraussetzungen durch die Eltern erfüllt, wird von der Wohnsitzgemeinde ein Betreuungsgutschein ausgestellt. Der Betrag wird nicht ausbezahlt, sondern die Kindertagesstätte (KITA) oder Tagesfamilienorganisation (TEV) zieht den Gutscheinbetrag direkt vom Tarif ab und stellt den Eltern monatlich eine um den Gutscheinbetrag reduzierte Rechnung. Die Gemeinde vergütet der KITA oder der TEV den Wert der Gutscheine und rechnet ihre Gutscheine abzüglich des Selbstbehalts via Lastenausgleich mit dem Kanton ab (s. Grafik am Schluss unter Dokumente). Voraussetzungen für den Erhalt von Betreuungsgutscheinen Was bedeutet "Bedarf nach familienergänzender Kinderbetreuung"
Der Bedarf ist gegeben, wenn die Eltern - erwerbstätig oder arbeitssuchend sind,
- eine berufsorientierte Aus- oder Weiterbildung absolvieren,
- an einem qualifizierenden Integrations- oder Beschäftigungsprogramm teilnehmen,
- oder aus gesundheitlichen Gründen auf familienergänzende Betreuung angewiesen sind.
Bei alleinerziehenden Eltern von Vorschulkindern muss das Beschäftigungspensum mindestens 20 %, bei Paaren 120 % oder mehr betragen. Eltern mit Kindern ab Eintritt in den Kindergarten oder älter müssen zusammen ein Pensum von mind. 140 % haben. Alleinerziehende Eltern 40% oder mehr. Der Bedarf ist ebenfalls gegeben, wenn die Betreuung des Kindes zu seiner sprachlichen oder sozialen Integration notwendig ist. Dies muss durch eine Fachstelle (i.d.R. Sozialdienst, Mütter- und Väterberatung) bestätigt werden. Der Kanton Bern stellt Ihnen einen Gutscheinrechner zur Verfügung. Eltern können mit diesem Rechner die Höhe ihres Gutscheins schätzen. Gesuchseinreichung in Steffisburg
Die Antragstellung erfolgt mit Vorteil elektronisch über die Webapplikation kiBon des Kantons Bern. Sollten Sie keinen Internetzugang haben, können Sie das Gesuchsformular in Papierform bei uns bestellen. Bitte beachten Sie, dass Betreuungsgutscheine nicht rückwirkend beantragt werden können. Reichen Sie Ihr Gesuch deshalb immer bereits im Vormonat ein, d.h. vor dem Monat, in welchem die Betreuung beginnt. Das Online-Gesuch gilt als eingereicht, sobald uns die unterschriebene Freigabequittung vorliegt. Sie können diese per Post oder persönlich zustellen. Die Gutscheine sind jeweils bis zum 31. Juli gültig und jährlich neu zu beantragen. Die Anschlussgemeinden des Sozialdienstes Zulg haben die Aufgabe bezüglich der Betreuungsgutscheine nicht an die Gemeinde Steffisburg ausgelagert. Auf dieser Liste ist ersichtlich, welche Gemeinde ebenfalls am Gutscheinsystem teilnimmt und ab wann. Weitere Informationen des Kantons Bern für die Eltern Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Sachbearbeiterin Daniela von Allmen, betreuungsgutscheine@steffisburg.ch | Grafik kiBon
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Präventive Beratung  Der Sozialdienst Zulg berät Einwohnerinnen und Einwohner von Steffisburg und deren Vertragsgemeinden unentgeltlich bei persönlichen, finanziellen und allgemein rechtlichen Schwierigkeiten. Die Sozialarbeitenden erarbeiten gemeinsam mit den Ratsuchenden Lösungen und ermutigen zu Eigenverantwortung und Selbstvertrauen. Bei Bedarf werden weiterführende Kontakte zu spezialisierten Institutionen und Beratungsstellen vermittelt. | | | |
Fachstelle für Gesellschaft  Die Fachstelle für Gesellschaft ist eine für alle Einwohnerinnen und Einwohner aus Steffisburg zugängliche und niederschwellige Anlaufstelle, welche verwaltungsinterne und externe Akteure in den Bereichen Alter, Integration/ Migration, Vereine/ Zusammenleben sowie Kinder/ Familien sensibilisiert, berät, vernetzt und sie bei der Entwicklung ihrer Aktivitäten unterstützt. Sie fördert und unterstützt aktiv die Haltung, dass gesellschaftliche Entwicklungen generationenübergreifend erkannt, anerkannt und gestaltet werden können. Für Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Barbara Jaeggi, Stabsmitarbeiterin Fachstelle für Gesellschaft. Den Veranstaltungskalender 2023 für die Seniorinnen und Senioren finden Sie hier: | Veranstaltungskalender für Seniorinnen und Senioren 2023
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Fachstelle Private Mandate  Zuständige Behörde Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Thun (KESB) Der Sozialdienst Zulg übernimmt im Auftrag der KESB Thun die Beratung von privaten Mandatstragenden. Die Fachstelle bietet Informationen zu den Themen Gesprächsführung, Beziehungsaufbau, Umgang mit Konfliktsituationen, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht sowie Einkommens- und Vermögensverwaltung an. Die Fachstelle unterstützt die privaten Mandatstragenden bei Bedarf bei der Fallführung und in der Administration. Die Fachstelle rekrutiert geeignete Personen für die Übernahme von Beistandschaften. Weiterführende schriftliche Informationen (Rahmenkonzept, verschiedene Merkblätter und Checklisten) für private Mandatstragende finden Sie auch mit folgendem Link auf die entsprechende Webseite der Direktion für Inneres und Justiz - Private Mandatstragende. Falls Sie selber Interesse an der Führung eines privaten Mandats haben, konsultieren Sie bitte unseren PriMa-Flyer! Fachstelle PriMa - Sozialdienst Zulg prima@steffisburg.ch
Termine nach Vereinbarung. Für Fragen und ergänzende Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an Priska Lang oder Susan Indermühle. | Informationsflyer Private Mandate
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Schulzahnarzt / Schularzt | | | Gesundheitsförderung Website Schule Steffisburg
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Beratungsstelle für Unfallverhütung - der bfu-Sicherheitstipp  Die bfu-Sicherheitsdelegierten in über 1200 Gemeinden der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein sind Ihre kompetenten Partner und Ansprechpersonen für Sicherheitsfragen in Haus und Freizeit, Sport und Strassenverkehr. Ansprechspartner in der Gemeinde Steffisburg: Hansjürg Müller | Sicherheitsdelegierte der BFU Sicherheitstipp_Ablenkung_im_Strassenverkehr Sicherheitstipp_Alkohol_am_Steuer Sicherheitstipp_Bergwandern Sicherheitstipp_Der_Frühling_lockt Sicherheitstipp_E-Bike Sicherheitstipp_Kerzen_und_Feuer Sicherheitstipp_Schlitteln Sicherheitstipp_Schneesport_abseits_der_Piste Sicherheitstipp_Schulweg Sicherheitstipp_Sicher_Motorrad_fahren Sicherheitstipp_Sichere_Kindheit Sicherheitstipp_Sicheres_Heimwerken Sicherheitstipp_Sichtbar_im_Strassenverkehr Sicherheitstipp_Sichtbarkeit Sicherheitstipp_Skifahren_Snowboarden_Langlaufen Sicherheitstipp_Wie_sicher_wohnen_Sie? Sicherheitstipp_sichere_Kinderprodukte
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VELOguide Thun und Umgebung  VELOguide wurde als Gemeinschaftsprojekt des Kantons und der Stadt Thun sowie den Gemeinden Heimberg, Hilterfingen, Steffisburg, Thierachern und Uetendorf erstellt. In den vergangenen Jahren sind verschiedene kleinere und grössere Verbesserungen für die Velofahrenden realisiert worden. Viele Routen sind sicherer, direkter und komfortabler geworden - sei es für Fahrten auf Arbeits- oder Schulwegen, zur Erledigung von Einkäufen oder Freizeitfahrten. Der VELOguide Thun und Umgebung zeigt Ihnen, was zu Gunsten der Velofahrenden optimiert wurde und welche Routen sich für Ihre Wege und Bedürfnisse gut eignen. | Begleitbrief Kanton Bern VELOguide VELOguide Thun und Umgebung
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Neophyten  Neophyten sind Pflanzenarten, welche nach der Entdeckung Amerikas aus anderen Kontinenten bei uns eingeführt worden sind und sich hier ohne menschliche Pflege ausbreiten. Die meisten davon sind geschätzte Neuankömmlinge und bereichern unser Flora. Jedoch breiten sich einige gebietsfremde Pflanzen rasant aus und verdrängen andere Pflanzenarten und gefährden dadurch die biologische Vielfalt. Diese schnell ausbreitenden Arten werden als invasive Neophyten bezeichnet. Invasive Neophyten können für Mensch und Tief giftig sein und Verbrennungen und Allergien hervorrufen. Für die Gärtnergruppe des Werkhofs der Gemeinde Steffisburg ist deren Bekämpfung eine Daueraufgabe. Nachstehend werden die häufig vorkommenden invasiven Neophyten gezeigt. Weiter Informationen zu den invasiven Neophyten und dein einzelen Pflanzen finden Sie in der untenstehenden Broschüre. Das können Sie gegen invasive Neophyten tun: - Achten Sie beim Pflanzenkauf darauf, dass Sie unproblematische Arten wählen. Fragen Sie zur Sicherheit beim Verkaufspersonal nach.
- Kontrollieren Sie Ihren Garten sorgfältig und entfernen Sie Problempflanzen.
- Reissen Sie Ableger, Schösslinge und Jungpflanzen an unerwünschten Stellen regelmässig aus.
- Geschnittene und ausgegrabene Pflanzen und Pflanzenteile gehören nicht ins Grüngut und nicht auf den Kompost! Die Pflanzen können bei der Gemeinde gratis entsorgt werden. Sie können die Säcke beim Werkhof (Höchhusweg 11) abgeben oder bei Ihrem Kehrichtsammelplatz hinstellen. Wichtig ist: Es können neutrale, schwarze Kehrichtsäcke verwendet werden (keine gebührenpflichtige Säcke). Die Säcke müssen verschlossen sein und beschriftet mit "Invasive Neophyten". Es dürfen sich darin nur Problempflanzen befinden! Wenn Sie grössere Mengen zum Entsorgen haben, nehmen Sie bitte vor dem Bekämpfen mit dem Werkhof Kontakt auf (033 439 43 76/079 222 53 17).
- Transportieren Sie Samen, Früchte und Wurzelteile in einem Sack, damit diese sich unterwegs nicht weiterverbreiten.
- Bodenaushub, der invasive Neophyten enthält, darf nicht weiterverwendet werden und muss fachgerecht entsorgt werden. Reinigen Sie nach den Arbeiten die Maschinen und Werkzeuge gründlich.
Freiwilligengruppe Neophyten
Möchten Sie die Gemeinde bei der Bekämpfung von invasiven Neophyten regelmässig oder sporadisch unterstützen? Melden Sie sich bei Elisabeth Kopp, elisabeth.kopp@steffisburg.ch oder 033 439 43 69. | Broschüre invasive Neophyten Informationsblatt Neophyten
| | Das nationale Daten- und Informationszentrum der Schweizer Flora (Infoflora)
Informationen vom Bundesamt für Umwelt (BAFU)
Neophytenfeldbuch
Invasiv App für IOS und Android
Biodiversität fördern und einheimische Pflanzen wählen mit der automatischen Ökologin
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Anmeldung Arbeitslosigkeit RAV  Arbeitslosigkeit kann jeden treffen. Informieren Sie sich frühzeitig, was Sie unternehmen müssen, um Arbeitslosengeld zu erhalten, und wie Sie möglichst rasch wieder eine Stelle finden. Weitere Informationen finden Sie hier. | |  | Anmeldeformulare RAV
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Kulturelle Einrichtungen  Nähere Informationen finden Sie unter dem untenstehenden Link. | | | Kulturelle Informationen
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Unterstützungsbeiträge  Für die Ausrichtung von Unterstützungsbeiträge für Anlässe, Veranstaltungen, Bands, Sportler, Vereine etc. ist die Abteilung Präsidales zuständig. Ihr Gesuch können Sie direkt online via Mail einreichen. Die Unterlagen müssen zwingend über ein Gesuch in Briefform sowie ein Budget verfügen. Gesuche, welche über keinen direkten Bezug zur Gemeinde Steffisburg verfügen, können nicht berücksichtigt werden. Im übrigen gelten die Richtlinen zur Ausrichtung von Beiträgen. Das Gemeindepräsidum und die Abteilung Präsidiales entscheiden abschliessend über eine allfällige Ausrichtung von Beträgen. | | | |
Reklame  Die Baubewilligungspflicht für Strassenreklamen richtet sich nach dem Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Art. 5 - 7 BewD). Die Anforderungen an bewilligungsfreie Aussenreklamen können Sie dem Merkblatt bewilligungsfreie Aussenreklamen entnehmen. Auskunft über die Baubewilligungspflicht, baubewilligungsfreie Reklamen und den Ablauf eines Baubewilligungsverfahrens erteilt das Bauinspektorat Steffisburg (Telefon 033 439 43 53). | Merkblatt Reklamen im Strassenraum Merkblatt bewilligungsfreie Aussenreklamen Plan und Merkblatt Vereins- und Gemeindeplakatierung Reklameplan Reklamereglement
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Hilfsfonds  Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung über den Hilfsfonds gemäss Anhang. Für Fragen und ergänzende Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an Marc Hüppi. Die Abteilung Bildung beteiligt sich bei Engpässen im Familienbudget an Lagerkosten mit Beiträgen aus dem Hilfsfonds. Nähere Informationen finden Sie hier. | Gesuch um einen Beitrag aus dem Hilfsfonds Verordnung über den Hilfsfonds in der Gemeinde Steffisburg
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Ausbildungsbeiträge (Stipendien / Darlehen) | Gesuch um Ausbildungsbeiträge Merkblatt Ausbildungsbeiträge
|  | Gesuch online ausfüllen
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Betreibungsregisterauszug / Betreibungsauskunft  Einen Betreibungsregisterauszug können Sie auf der Webseite oder direkt am Schalter des Betreibungsamtes bestellen. Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den externen Link. Links | |  | Betreibungsauskunft online bestellen
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Werkleitungsauskünfte/Grabenaufbrüche  Grabenaufbruchgesuche sind gemäss dem Merkblatt Werkleitungsauskünfte durch die Abteilung Tiefbau/Umwelt zu bewilligen. Werkleitungsauskünfte können bei den jeweiligen Betreiber gemäss Adressliste eingeholt werden. | Merkblatt Werkleitungsauskünfte
| | Regio GIS Steffisburg Baugesuchsformulare Kanton Bern
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Wasser- / Energieversorgung  Die Haushalte der Gemeinde werden fast ausschliesslich durch die NetZulg AG mit Wasser und Elektrizität versorgt. Sie ist eine gemeindeeigene Aktiengesellschaft. | | | Website NetZulg AG
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Abwasserentsorgung  Das Abwasser der Haushaltungen, Gewerbe- und Industriebetriebe wird in der ARA Thunersee gereinigt. Betrieb und Unterhalt des Abwassernetzes wird durch die Abteilung Tiefbau/Umwelt sichergestellt. | Abwasserreglement Tarif wiederkehrende Abwassergebühren
| | ARA Thunersee
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Häuslicher Abfall  Die Abfuhr des häuslichen Abfalls erfolgt wöchentlich im Auftrag der Gemeinde durch ein privates Abfuhrunternehmen. Tarife und Bedingungen richten sich nach dem Abfallreglement und dem Abfalltarif der Gemeinde. Die Abfuhrtage sind je nach Wohngebiet verschieden. | Abfallreglement Gebührentarif zum Abfallreglement
| | Abfallkalender AG für Abfallverwertung AVAG
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Häckseldienst  Die Häckselmaschine kann beim Werkhof online (Link unten) oder unter Telefon 033 439 43 76 bestellt werden. | |  | Anmeldung Häckseldienst
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Förderprogramm Energie  Das Förderprogramm Energie der Gemeinde Steffisburg hat zum Ziel, dass die Energie sparsam und effizient genutzt wird sowie den Einsatz von erneuerbaren Energien zu fördern. Wichtig Fördergesuche müssen vor Baubeginn eingereicht werden. Eine nachträgliche Unterstützung von bereits ausgeführten Massnahmen ist ausgeschlossen. Weitere Infos gibt es hier: | | | Förderprogramm Energie
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Orchideen in Steffisburg  Wilde Orchideen in Steffisburg
In den Wäldern und an Wegrändern, aber auch im Siedlungsgebiet von Steffisburg wachsen noch einzelne wilde Orchideen. Sie sind etwas Besonderes, selten, und darum gesamtschweizerisch geschützt. Die Gemeinde engagiert sich zugunsten dieser "Schönheiten am Wegesrand". Sie liess die Orchideenvorkommen in ganz Steffisburg erheben. Gefunden wurden 7 Arten an über 60 Standorten. Ein Pflegekonzept für die gefährdeten Vorkommen zeigt, wie das Überleben der Orchideen unterstützt werden kann, z.B. durch eine etwas spätere Mahd einiger Waldstrassenränder. Schweizer Orchideen wachsen nicht auf Bäumen wie die tropischen, die wir in Blumengeschäften kaufen können, sondern am Boden wie andere Blumen auch. Die meisten lieben warme, magere und kalkreiche Standorte. Am häufigsten sind Orchideen deshalb bei uns in den Kalkgebieten des Juras und der Alpen, am seltensten im Berner Mittelland und im Kristallin des Berner Oberlandes. Obwohl alle Orchideenarten gesamtschweizerisch geschützt sind, ist der Grossteil der früheren Standorte mittlerweile verschwunden. Gründe sind die rege Bautätigkeit, die intensive landwirtschaftliche Produktion und die frühen Schnittzeitpunkte auf Mähwiesen und an Wegrändern. 2017 wurden die Orchideenstandorte in der Gemeinde Steffisburg erhoben. Dies ist Teil eines kantonsweiten Projekts zur Erhaltung der gefährdeten Orchideenarten ("Masterplan Orchideenschutz Kanton Bern"). Unterstützt wurde es in der Gemeinde Steffisburg zusätzlich durch die Energie Thun AG und Pro Natura. Denn erhalten lässt sich nur, was auch bekannt ist. Gefunden wurden überraschenderweise mehr als 60 Orchideenvorkommen. Dies ist umso erfreulicher, als anfänglich nur eine Hand voll bekannt war. Von den 59 im Kanton Bern vorkommenden Arten fanden sich in Steffisburg allerdings nur noch deren 7. Das sind nicht ganz so viele, wie im Durchschnitt anderer Gemeinden im Berner Mittelland (11). Neben dem durch den Menschen verursachten Rückgang liegt ein natürlicher Grund darin, dass der geologische Untergrund in Steffisburg in grossen Bereichen nicht kalkreich ist und damit viele Böden für Orchideen zu sauer sind. An vielen Standorten sind es nur Einzelpflanzen. Die früher auf Magerwiesen und spätgemähten Restflächen vorhandenen Orchideen sind verschwunden. Die Vorkommen liegen heute fast ausschliesslich im Wald. Doch Orchideen sind Pionierpflanzen. Sie besiedeln deshalb auch vom Menschen geschaffene, neue Areale. So wurden Vorkommen an Strassenrändern, in Rabatten und auf Flachdächern gefunden. Die Pflege der Orchideenvorkommen wird mit dem Werkhof und dem Förster koordiniert. Wegränder werden in Zukunft dort, wo es Orchideen hat und nicht die Verkehrssicherheit prioritär ist, nach Möglichkeit später gemäht. Nicht nur "alles sauber geputzt" ist Trumpf, sondern auch Artenvielfalt. Denn wo Orchideen wachsen, ist es mager, und dort sind auch viele andere seltene Tier- und Pflanzenarten zu Hause. Auch Sie können etwas beitragen. Falls Sie auf Ihrem Grundstück Orchideen finden, so melden Sie sich doch direkt bei der Abteilung Tiefbau/Umwelt. Diese wird Ihnen mitteilen, was Sie für die Erhaltung am besten unternehmen. Meistens heisst dies: weniger ist mehr, denn Orchideen muss man nur leben lassen, spezielle Pflege benötigen sie nicht.
Orchideenarten in Steffisburg
Die verschiedenen Orchideenarten finden Sie im untenstehenden Dokument "Orchideen in Steffisburg" Orchideenkonzept
Das Orchideen-Pflegekonzept wurde am 24. April 2017 ins Leben gerufen. Im Rahmen dieses Konzepts erfolgte eine Kartierung der Orchideenstandorte, eine Zustandsanalyse inklusive Gefährdungseinschätzung der Orchideenstandorte, eine Massnahmenplanung und Priorisierung der gefährdeten Standorte und eine Berichterstattung mit einer Übersichtstabelle der Standorte (Koordinaten) und einen Plan der vorkommenden Arten inklusive der nötigen Pflegemassnahmen. Um den Schutz der Orchideenstandorte längerfristig zu schützen wurde ein Detailkonzept erarbeitet. Dieses beinhaltet die Massnahme zur Förderung und Schutz der Orchideenstandorte wie zum Beispiel das geeignete Mähregime und die erforderliche Waldpflege zur Etablierung und Förderung der Orchideenstandorte. Weiter umfasst es die Sensibilisierung der Bevölkerung mit besonderem Fokus auf die GrundeigentümerInnen und die LandbewirtschafterInnen. Die umgesetzten Massnahmen erzielten Erfolg und neue Orchideenvorkommen etablierten sich und bestehende konnten sich ausdehnen. Die Umsetzung des Konzepts kann als grosser Erfolg angesehen werden. In Anbetracht dieses Erfolges sollten die seltenen Exemplare der langblättrigen Waldvögelein (Cephalanthera longifolia) und der Purpur-Orchis (Orchis purpurea) weiter geschützt, gepflegt und vervielfacht werden. Diese Erfolge sollen im Rahmen eines weiteren Konzepts zur Pflege der Orchideenstandorte in der Gemeinde Steffisburg 2021-2023 weiterhin erzielt werden. | Orchideen Pflegekonzept Gemeinde Stefffisburg Orchideen in Steffisburg
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Strassenbeleuchtung  Die Strassenbeleuchtung der Gemeinde wird durch die NetZulg AG erstellt und unterhalten. Defekte Leuchten können unter der Telefonnummer 033 439 42 42 gemeldet werden. Bitte geben Sie die Nummer der Leuchte an. | | | Defekte Strassenlampe online melden
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Energiestadt  Steffisburg ist seit 2014 Energiestadt. Das Label zeichnet Gemeinden aus, die ein Qualitätsmanagement für die Umsetzung ihrer Energie und Umweltpolitik eingeleitet haben. Mehr Infos gibts hier: | | | Energiestadt Steffisburg Über das Label Energiestadt
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Baugesuch / Baubewilligung  Wenn Sie an Ihrem Gebäude oder auf Ihrem Grundstück etwas bauen, erstellen oder verändern möchten, ist in der Regel vor der Ausführung eine Baubewilligung einzuholen. Dies gilt nicht nur für grössere Neubauten sondern auch für Parkplätze, Gartenhäuschen etc. Wenn ein Bauvorhaben keine Baubewilligung benötigt, heisst das nicht, dass es überhaupt ohne Bewilligung erstellt werden darf. Die nach der übrigen Gesetzgebung erforderlichen Verfügungen und Auflagen (z.B. Brandschutz, Gewässerschutz etc.) bleiben vorbehalten. Auskunft über die Baubewilligungspflicht, baubewilligungsfreie Bauvorhaben und den Ablauf eines Baubewilligungsverfahrens erteilt das Bauinspektorat Steffisburg (Telefon 033 439 43 53). Wir stehen Ihnen für Fragen rund um Ihr Bauvorhaben gerne zur Verfügung. Eine Voranfrage kann oft viel Ärger und Zeitverlust ersparen. Baubewilligungspflicht
Grundsätzlich benötigen alle Bauvorhaben eine Baubewilligung (Art. 4 BewD). Art. 5 bis 7 BewD regelt Fälle, die keine Baubewilligung benötigen. Das Bauinspektorat teilt Ihnen auf Anfrage gerne mit, welche Baugesuchsunterlagen für ein konkretes Bauprojekt erforderlich sind. Sämtliche Unterlagen sind mindestens im Doppel, datiert und durch die Bauherrschaft, den Projektverfasser und den Grundeigentümer unterzeichnet beim Bauinspektorat einzureichen. Mit der Einreichung der Baugesuchsunterlagen sind die Profile aufzustellen. Die Gemeinde Steffisburg verfügt teilweise über Pläne von bestehenden Bauten im Gemeindearchiv. Elektronische Gesuchseinreichung mit "eBau"
Seit dem 1. Januar 2021 bietet die Gemeinde Steffisburg die Applikation "eBau" an. Mit eBau können Sie uns Ihr Baugesuch elektronisch einreichen. Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Der Zugriff auf eBau erfolgt über die Website der Gemeinde Steffisburg. Bis zur gesetzlichen Anpassung müssen der Abteilung Hochbau/Planung eletronisch eingereichten Gesuchsunterlagen auch noch zweifach ausgedruckt und unterschrieben per Post zugestellt werden. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet. Interessierte Personen finden den Zugang zum Portal "eBau" auf der Startseite von www.steffisburg.ch oder mittels Direktzugang unter dem Portal "eBau". Links | Merkblatt Baueingabe Grundstücksentwässerung Merkblatt zum ordentlichen Baubewilligungsverfahren Merkblatt zum vereinfachten Baubewilligungsverfahren
|  | eBau
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Zonenplan Steffisburg  | Zonenplan Nord Zonenplan Süd
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Spartageskarten  Die Tageskarte wird als personalisiertes Mobile- oder Papierticket herausgegeben. Die Verfügbarkeit der Spartageskarten wird ab 11. Dezember 2023 unter www.spartageskarte-gemeinde.ch ersichtlich sein. Die Tageskarte Gemeinde kann nur am Schalter der Einwohnerdienste erworben werden. Der Online-Bezug der Spartageskarte Gemeinde ist nicht möglich. Bürgerinnen und Bürger, welche eine Online-Tageskarte erwerben möchten, müssen diese über die üblichen Verkaufsapplikationen des öffentlichen Verkehrs (z.B. www.sbb.ch) beziehen. | Factsheet Spartageskarte Gemeinde Detailversion Factsheet Spartageskarte Gemeinde Kurzversion
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Lokale Verkehrsbetriebe | | | Fahrpläne
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Parkbewilligungen Anwohnerinnen und Anwohner  Parkbewilligungen können via Parkingpay-App oder unter www.parkingpay.ch sowie am Schalter der Einwohnerdienste beantragt werden. Beim ersten Bezug der Parkbewilligung muss dem Antrag eine Kopie des Fahrzeugausweises beigelegt werden. Die Fahrzeughalterin / der Fahrzeughalter muss die Parkbewilligung beantragen und die Voraussetzungen (z.B. Wohnsitz in Steffisburg) für den Bezug einer Parkbewilligung erfüllen. Anwohnerinnen und Anwohner welche ein Geschäftsauto benützen, müssen entweder einen Standorteintrag im Fahrzeugausweis oder eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers mit der Bewilligung zur Benützung des Autos vorlegen. Die Parkbewilligung ist mit Ausnahme der Einstellhalle Gemeindehaus auf allen öffentlichen Parkplätzen gültig. Die Parkbewilligung kann nur für leichte Motorwagen abgegeben werden. Parkbewilligungen können für mindestens einen halben Monat und für maximal 12 Monate abgegeben werden. Berechtigte - Anwohnerinnen und Anwohner, welche schriftenpolizeilich gemeldet sind (auch Wochenaufenthalter).
- Geschäftsbetriebe mit Sitz in Steffisburg für die auf den Geschäftsbetrieb eingelösten leichten Motorwagen.
- Geschäftsbetriebe die in der Gemeinde Steffisburg tätig sind (z. B. Kaminfeger), welche zur Ausübung ihrer Tätigkeit auf eine Parkkarte angewiesen sind.
Kosten CHF 50.00 pro Monat Eine Anleitung zum Ersbezug der Parkbewilligung via App oder onilne finden Sie nachfolgend: | Anleitung Parkbewilligung AnwohnerInnen
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Projekte Hochbau/Planung  Informationen zu akutellen Projekten aus der Abteilung Hochbau/Planung finden Sie hier: | | | Projekte Hochbau/Planung
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Parkierungserleichterung für gehbehinderte Personen  Das vollständig ausgefüllte Gesuch und die erforderlichen Beilagen sind am Schalter der Abteilung Sicherheit einzureichen. Die Gesuchsunterlagen werden nach Überprüfung der Personalien an das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt weitergeleitet. Weitere Informationen sowie das Gesuchsformular sind unter dem folgenden Link verfügbar: | | | Polizei- und Militärdirektion - Information und Gesuch
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Parkuhren / Ticketautomaten  Änderung der Parkplatzbewirtschaftung Die Sicherheitskommission Steffisburg hat am 9. April 2021 gestützt auf Art. 3 SVG, Art. 44, Abs. 1 der Strassenverordnung (SV) vom 29. Oktober 2008, sowie das Reglement und die Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze folgende Verkehrsmassnahmen für die öffentlichen Parkplätze verfügt: Parkplatzbewirtschaftung ganzes Gemeindegebiet: - mittels Gebühren (Parkuhren, digitale Parklösungen/Apps) täglich, auch sonntags und an Feiertagen von 00.00 bis 24.00 Uhr.
- mittels Anwohner-Parkbewilligung. Innerhalb der Zonen ist das Parkieren von Motorfahrzeugen auf den dafür markierten Parkfeldern erlaubt, ausserhalb der Parkfelder grundsätzlich verboten. Der Inhaber oder die Inhaberin einer gültigen Anwohner-Parkbewilligung hat kein Anrecht auf einen Parkplatz. Die Anwohner-Parkbewilligung berechtigt nur zum zeitlich unbeschränkten Parkieren.
Eine detaillierte Liste der einzelnen Parkplätze finden Sie nachfolgend oder kann bei der Gemeinde Steffisburg, Abteilung Sicherheit, angefordert oder eingesehen werden. Die Gebühren richten sich nach Anhang II der Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze: - Ganzes Gemeindegebiet; 00.00 - 24.00 Uhr.
- Erste 30 Minuten gratis.
- Jede weitere Stunde CHF 1.50 pro Stunde, max. CHF 5.00 für 12 Stunden.
- Anwohner-Parkbewilligung CHF 50.00 pro Monat je Zone.
| Publikation Änderung Parkplatzbewirtschaftung Verzeichnis Parkplätze zur Publikation
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Polizeiliche Beratungsstellen | | | Beratungsstellen
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Feuerwehr | | | Website Feuerwehr Steffisburg
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Abstimmungen | | | Informationen
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Jahresprogramm Zivilschutz  Hier finden Sie das Jahresprogramm 2023 der ZSO Steffisburg-Zulg. | Jahresprogramm 2023
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Informationen zur Steuerrechnung  Alle Rechnungen bzw. Einzahlungsscheine erhalten Sie von der Steuerverwaltung des Kantons Bern. Sie ist für das Inkasso zuständig. | | | Steuerrechner
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Steuererklärung - Fristerstreckung beantragen  Der Einreichtermin für die Steuererklärungen ist in der Regel der 15. März. Die Frist kann aber verlängert werden. Details hierzu inkl. den aktuellen Fristen und Preise sowie den direkten Link für die Fristverlängerung als Privatperson finden Sie hier. | | | Beantragung Fristverlängerung
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Steuererlass  Ein Erlassgesuch kann nur für rechtskräftig veranlagte Steuern gestellt werden. Erlassgesuche sind schriftlich und unterzeichnet mit dem Formular Erlassgesuch bei der Veranlagungsgemeinde einzureichen. | | | Erlassgesuch
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Hund anmelden / abmelden  Sind Sie neu im Besitz eines Hundes, muss dieser ab dem Alter von 6 Monaten bei der Abteilung Sicherheit angemeldet werden. Allfällige Mutationen (Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie Tod des Hundes) sind sowohl der Abteilung Sicherheit wie auch der Hundendatenbank Amicus zu melden. | |  | Hund online an- oder abmelden
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Feuerwerk / Himmelslaternen  Für das Abbrennen von Feuerwerk an privaten Anlässen ist während der Sommerzeit nach 23.00 Uhr und während der Winterzeit nach 22.00 Uhr eine Bewilligung der Abteilung Sicherheit erforderlich, ausgenommen am 1. August und an Silvester. Für Himmelslaternen ist in der Gemeinde Steffisburg keine Bewilligung notwendig. Die Sicherheitshinweise der Hersteller sind zu beachten. Links | Polizeireglement
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Verrechnungssteuer  Die Verrechnungssteuer wird vom Bund erhoben. Der Steuersatz beträgt 35% auf Kapitalerträgen und Lotteriegewinnen, 15% auf Leibrenten und Pensionen und 8% auf sonstigen Versicherungsleistungen. | | | Informationen Verrechnungssteuer
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Erbschafts- und Schenkungssteuer  Der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterliegt der unentgeltliche Vermögensübergang durch Erbgang, Vorempfang oder Schenkung. Steuerfrei sind unentgeltliche Zuwendungen und ein Vermögenserwerb von Todes wegen unter Ehegatten. Ebenso sind unentgeltliche Zuwendungen an Nachkommen sowie ein Vermögenserwerb von Todes wegen durch Nachkommen steuerfrei. | | | Informationen Erbschafts- und Schenkungssteuer
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Ortsplanungsrevision (Zukunftsraum) | | | Homepage Zukunftsraum
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Gesuch um Betriebsbewilligung Gastgewerbe  Die Formulare und Hinweise finden Sie auf der Website des Regierungsstatthalteramts: | | | Prozesse, Formulare und nützliche Informationen
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Märkte / Märit  Informationen dazu finden Sie unter dem untenstehenden Link. | | | Märkte / Märit
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Gebühren  Die verschiedenen Gebühren sind in den einzelnen Erlassen geregelt. | | | Erlassverzeichnis
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Erlasse der Gemeinde | | | Erlasssammlung
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Kantonale- und Eidgenössische Behörden | | | Adressen von Behörden suchen
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Legislaturschwerpunkte 2019 - 2022 
Die Schwerpunkte für die vergangene Legislatur 2019 - 2022 können den Fortschrittsberichten (Auszug aus dem Verwaltungsbericht) entnommen werden. Die Schlussbilanz kann dem Medienbericht vom 1. Mai 2023 entommen werden.
| Fortschrittsbericht per 31.12.2019 Fortschrittsbericht per 31.12.2020 Fortschrittsbericht per 31.12.2021 Fortschrittsbericht per 31.12.2022 Medienbericht vom 01.05.2023; Schlussbilanz
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Grosser Gemeinderat (GGR)  Der Grosse Gemeinderat (GGR) ist die gesetzgebende Behörde. Er setzt sich aus 34 Mitgliedern zusammen und wird von den Stimmberechtigten von Steffisburg im Verhältniswahlverfahren (Proporz) für jeweils 4 Jahre gewählt. Die Amtsdauer beginnt am 1. Januar 2023 und endet am 31. Dezember 2026. Aktuell setzt sich der GGR aus folgenden Parteien zusammen: Die Mitte Zulg | 1 Sitz | Eidgenössisch-Demokratische Union EDU | 3 Sitze | Evangelische Volkspartei EVP | 4 Sitze | FDP.Die Liberalen | 4 Sitze | Grüne Steffisburg | 2 Sitze | Grünliberale Partei GLP | 5 Sitze | Schweizerische Volkspartei SVP | 9 Sitze | Sozialdemokratische Partei SP | 6 Sitze |
Zur Bildung einer Fraktion ist der Zusammenschluss von mindestens drei Mitgliedern erforderlich. | | | Mitglieder
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Bauen in der Landwirtschaftszone  Bei Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone entscheidet das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) über die Zonenkonformität und allfällige Ausnahmebewilligungen für das Bauen ausserhalb des Baugebietes nach Art. 24 Raumplanungsgesetz. Bei Bauvorhaben in der Landwirtschaft empfiehlt es sich, vor der Baueingabe das Bauprojekt als Bauvoranfrage einzureichen. Dadurch kann die Zonenkonformität vorgängig zur Baueingabe vom AGR geprüft werden. Links | Merkblatt Zonenkonformität und Ausnahmen
| | Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR)
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Öltank / Tankrevision  Die Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten ist bewilligungs- und/oder meldepflichtig. Auskunft erteilt das Bauinspektorat (Telefon 033 439 43 53). Das Formular zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten (Tank) und das Meldeblatt können bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Hochbau / Planung, bezogen werden. | | | Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten - AWA
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Brandschutz  Der Brandschutz richtet sich nach den Vorschriften der Gebäudeversicherung des Kantons Bern (GVB). Die Einhaltung der Brandschutzauflagen werden durch das Bauinspektorat bzw. durch eine externe Stelle kontrolliert. Auskünfte erteilt das Bauinspektorat (Telefon 033 439 43 53). Auch baubewilligungsfreie Bauvorhaben haben unter Umständen Brandschutzauflagen zu erfüllen. Sehen Sie dazu auch die Brandschutz-Richtlinien der Gebäudeversicherung des Kantons Bern. | | | Brandschutz - Vorschriften / Merkblätter
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Zahlungsvereinbarung und Stundung  Die Gesuche für die Zahlungsvereinbarung sowie für die Stundung sind bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern einzureichen. | | | Informationen "Steuern bezahlen"
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Unentgeltliche Bestattung  Eine verstorbene Person hat im Rahmen ihres Rechts auf Achtung der Menschenwürde Anspruch auf ein Begräbnis, insbesondere auch dann, wenn sie vermögenslos verstorben ist. Die Übernahme der Bestattungskosten ist grundsätzlich Sache der nahen Angehörigen. Sofern diesen die Übernahme der Kosten nicht zumutbar erscheint, kann die Übernahme der Bestattungskosten bei der Gemeinde beantragt werden. | Gesuch um unentgeltliche Bestattung Merkblatt unentgeltliche Bestattung
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Abmeldung für ausländische Staatsangehörige  Bei einem Wegzug aus der Gemeinde Steffisburg in eine andere Gemeinde oder ins Ausland melden Sie sich persönlich mit Ihrem Ausländerausweis am Schalter der Einwohnerdienste ab. Abmeldungen innerhalb der Schweiz können auch online über den untenstehenden Link eUmzugCH erfolgen. Wer sich bei der neuen Gemeinde online (via eUmzugCH) anmelden kann, benötigt keine Abmeldebestätigung. Ansonsten kann diese bei uns für die persönliche Wiederanmeldung in der neuen Gemeinde, kostenlos bestellt werden. Die Abmeldung muss spätestens am Tag des Wegzugs bei den Einwohnerdiensten Steffisburg gemeldet werden. | |  | eUmzugCH
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Abmeldung für Schweizer Staatsangehörige  Bei einem Wegzug aus der Gemeinde Steffisburg in eine andere Gemeinde oder ins Ausland melden Sie sich persönlich mit Ihrem Niederlassungsausweis am Schalter der Einwohnerdienste ab. Ihr Heimatschein wird Ihnen ausgehändigt. Abmeldungen innerhalb der Schweiz können auch online über den untenstehenden Link eUmzugCH erfolgen. Den Heimatschein senden wir der Wegzugsgemeinde per Post. Wochenaufenthalter können sich über den untenstehenden Link Wegzug Wochenaufenthalter abmelden. | |  | Wegzug Wochenaufenthalter eUmzugCH
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Anmeldung für ausländische Staatsangehörige  Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug persönlich am Schalter den Einwohnerdiensten an. Für den Zuzug innerhalb der Schweiz werden folgende Unterlagen benötigt: - Gültiger Reisepass
- Abmeldebestätigung oder Abmeldestempel der früheren Wohnsitzgemeinde
- Geburtsscheine der Kinder
- Mietvertrag (falls vorhanden)
Falls Sie aus dem Ausland zuziehen benötigen wir zusätzlich: - Arbeitsvertrag (EU-Bürger)
- Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (Drittstaatsangehörige)
Wenn Sie aus einer Gemeinde zuziehen, welche die elektronische Meldung „eUmzugCH“ nutzt, kann der Wegzug und der Zuzug elektronisch über den untenstehenden Link eUmzugCH erfolgen. Bei Zuzügen aus dem Ausland muss die Anmeldung zwingend persönlich am Schalter der Einwohnerdienste erfolgen. Weitere Informationen zur Anmeldung erteilt Ihnen die Abteilung Sicherheit. | |  | eUmzugCH
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Anmeldung für Schweizer Staatsangehörige  Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug persönlich am Schalter der Einwohnerdienste an. Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt: - Heimatschein oder Heimatausweis
- Familienbüchlein, Familienausweis oder Geburtsscheine der Kinder
Wenn Sie aus einer Gemeinde zuziehen, welche die elektronische Meldung eUmzugCH nutzt, kann der Wegzug und der Zuzug elektronisch über den untenstehenden Link eUmzugCH erfolgen.
Wochenaufenthalter können sich über den untenstehenden Link Zuzug Wochenaufenthalter anmelden. | |  | Zuzug Wochenaufenthalter eUmzugCH
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Wahlen | | | Informationen
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Grundstückgewinnsteuer  Der Kanton Bern erhebt, wie alle anderen Schweizer Kantone auch, eine Steuer auf Grundstückgewinnen, die beim Verkauf von Grundstücken erzielt werden. Es handelt sich dabei um eine separate Einkommenssteuer, die nach einem gesonderten Tarif erhoben wird. Gewinne unter CHF 5’200.00 sind steuerfrei. Ebenso Gewinne aus der Veräusserung von beweglichem Vermögen (z.B. Fahrzeuge). Die gesetzliche Grundlage für die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Bern besteht im Steuergesetz 2001 (StG 2001, Art. 126 ff.). | | | Informationen Grundstückgewinnsteuern
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Spielgruppe | | | Spielgruppen
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Liegenschaftsentwässerung  Die Liegenschaftsentwässerung umfasst sämtliche Abwasseranlagen von der Schmutzwasserleitung unter der Bodenplatte bis zur Versickerungsanlage. In Sachen Gewässerschutz kommt der Liegenschaftsentwässerung eine grosse Bedeutung zu. Hier finden Sie Informationen rund um die Liegenschaftsentwässerung wie auch Unterlagen zum Prozess der Sanierung der Liegenschaftsentwässerung. | Baueingabe Grundstücksentwässerung - Merkblatt für Bauherrschaft und Planer Merkblatt Unterhalt private Abwasseranlagen
| | Informationen zur Grundstückentwässerung (Film)
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Schwarzarbeit  Im Kanton Bern entspricht der Umfang von Schwarzarbeit einer Wertschöpfung von ungefähr 5 Milliarden Franken. Schwarzarbeit führt zu: - Einnahmeausfällen beim Staat und den Sozialversicherungen - Wettbewerbsverzerrungen bei den Unternehmen - Keine Rente, keine Unfallversicherung, kein Arbeitslosengeld für die Arbeitnehmenden Mehr Informationen gibts unter untenstehendem Link: | | | beco (Berner Wirtschaft)
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Gemeindebehörden | | | Überblick über die Behördenmitglieder
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Gemeinderat  Der Gemeinderat besteht einschliesslich seiner Präsidentin oder seines Präsidenten aus sieben Mitgliedern. Das Präsidium wird seit 1947 im Hauptamt geführt. Die übrigen Mitglieder des Gemeinderates erfüllen ihre Aufgaben nebenamtlich.
Der Gemeinderat von Steffisburg ist die Exekutive und damit die vollziehende Behörde. Der Gemeinderat vertritt seine Beschlüsse als Kollegialbehörde. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Aktuell setzt sich der Gemeinderat aus folgenden Parteien zusammen: EVP / EDU (gemeinsame Liste) | 1 Sitz | FDP.Die Liberalen | 1 Sitz | Grünliberale Partei GLP | 1 Sitz | Schweizerische Volkspartei SVP | 2 Sitze | Sozialdemokratische Partei SP | 2 Sitze |
| | | Mitglieder
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Leitbild der Gemeinde Steffisburg  Übergeordneter Grundsatz "Steffisburg ist eine solidarische Gemeinschaft und handelt im Bewusstsein um die Bedürfnisse der heutigen und zukünftigen Generationen." Führungsgrundsatz "Politik und Verwaltung nehmen ihre Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern wahr und wirken als Vorbilder im Sinne des Leitbilds. Die Verantwortung wird gemeinsam getragen und der Erfolg geteilt." | Leitbild der Gemeinde Steffisburg
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Hecken und Bäume schneiden  Grünanlagen entlang der öffentlichen Strassen und Gehwege sind jeweils so zurechtzuschneiden, dass sie auch während der Wachstumsphase nicht in das Lichtraumprofil hineinragen. Die detaillierten Informationen sind im Merkblatt aufgeführt. | Merkblatt Lichtraumprofil und Baumabstände
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Richtplan Energie  Der Überkommunale Richtplan Energie der Gemeinde Steffisburg wurde zusammen mit der Stadt Thun und den Gemeinden Heimberg und Uetendorf ausgearbeitet. Der Richtplan legt prioritäre Versorgungsgebiete fest und soll damit die Nutzung der erneuerbaren Energieträger fördern. Er ist behördenverbindlich, nicht aber grundeigentümerverbindlich. Weitere Informationen gibt es hier: | | | Energierichtplan
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Energieleitbild  Wie die Gemeinde Steffisburg den Weg in eine neue Energiezukunft gehen will, hat sie im Energieleitbild verankert.
Es orientiert sich an den Grundsätzen, Energie effizient und sparsam zu nutzen und erneuerbare Energien zu fördern. Helfen Sie mit! Weitere Informationen finden Sie hier: | | | Energieleitbild
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Nachhaltiges Bauen  Beim Bauen oder Sanieren kann mit den richtigen Entscheiden viel für die Umwelt getan werden. Die Bauherrenmappe und das Infoblatt "Nachhaltiges Bauen" geben Ihnen nützliche Informationen zu unterschiedlichen Themen. Sie können die Mappe bei der Gemeindeverwaltung, Sekretariat Tiefbau/Umwelt, 033 439 43 73, tiefbau@steffisburg.ch, beziehen. Weitere Infos zur Bauherrenmappe gibt es hier: | | | Bauherrenmappe
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Biodiversität  Eine hohe Biodiversität wertet das Landschaftsbild auf und ermöglicht uns, die Natur in ihrer Vielfalt zu entdecken. Die Biodiversität schützt uns aber auch vor Naturgefahren und versorgt uns mit Nahrungsmitteln, Trinkwasser und sauberer Luft. Die Gemeinde Steffisburg möchte ihre Naturschätze schützen und fördern; auch kleinräumige Grüninseln sind wichtige Elemente. Als Reaktion auf den Biodiversitätsverlust hat die Schweiz 2012 eine nationale Biodiversitätsstrategie lanciert. Als eines der zehn strategischen Ziele dieser Strategie ist die Förderung der Biodiversität im Siedlungsraum genannt. Das Biodiversitätskonzept der Gemeinde Steffisburg stellt auf kommunaler Ebenen einerseits eine wichtige Arbeitsgrundlage zur Planung von Pflege und Unterhalt der öffentlichen Flächen dar. Andererseits dient es auch zur Information und Orientierung von Politik und Öffentlichkeit. Da die Gemeinde Steffisburg bietet Siedlungsraum und Naturraum, jedoch verdichtete sich das Siedlungsgebiet und der Nutzungsdruck auf die Grün- und Freiräume steigt. Somit ist es wichtig das hohe ökologische Potential im Siedlungsraum zu nutzen. Nebst den zahlreichen Möglichkeiten zur Förderung der Biodiversität auf privatem Grund, ist die Gemeinde Steffisburg bemüht, die Artenvielfalt der Lebensräume wie auch der Tiere und Pflanzen im öffentlichen Raum zu erhalten und zu fördern. So pflegt die Gemeinde Steffisburg einen bewussten Umgang mit Umweltthemen und verbietet Herbizideeinsatz und bekämpft invasive Neophyten auf dem Gemeindegebiet. Ein grosses Engagement kommt dem Projekt KulturGarten Steffisburg zu Tragen. Im Rahmen dessen finden zahlreiche Anlässe und Veranstaltungen zu den Themen Biodiversität, Klimawandel und Ernährung statt. Flora / Vegetation: Die Gemeinde Steffisburg verfügt über ein differenziertes Landschaftsinventar, in welchem zahlreiche floristisch wertvolle Objekt erfasst sind (Einzelbäume, Baumgruppen, Trockenstandorte etc.). Die Gemeinde Steffisburg hat ein detailliertes Pflegekonzept zu den vorhandenen Orchideenstandorten ausgearbeitet und fördert damit den Erhalt und den Ausbau der Orchideen. Ebenfalls bekämpft die Gemeinde Steffisburg diverse invasive Neophyten. Fauna: Die Fauna auf dem Gemeindegebiet von Steffisburg entspricht einer charakteristischen ortstypischen Fauna. Es gibt auch zahlreiche geschützte, seltene oder gefährdete Arten wie die Geburtshelferkröte, die Goldbauchunke, die Zauneidechse oder gefährdete und geschützte Arten von Fledermäusen. Ebenfalls gibt es in der Gemeinde Steffisburg auch Vogelarten wie die Dohle, die Wacholderdrossel und die Waldlaubsänger, deren Vorkommen als verletzlich eingestuft wird. Vernetzung: Als überregionales Vernetzungssystem für Wildtiere führ eine Vernetzungsachse durch den nördlichen Teil der Gemeinde Steffisburg. Diese Vernetzung ist besonders für die grössere Wildtierfauna von Bedeutung, da sie das Voralpengebiet nördlich des Thunersees mit dem Gebiet östlich des Aaretals verbindet und so auch den Austausch zu den Gebirgsregionen im Süden herstellt. Der Wildtierkorridor der Gemeinde Steffisburg ist somit von grosser regionaler Bedeutung. Biodiversitätsziele: Die Gemeinde Steffisburg beherbergt zahlreich ökologische wertvolle Lebensräume, welche oft durch seltene, geschützte oder gefährdete Tier- und Pflanzenarten bewohnt werden. Zahlreiche Biodiversitäts-Hotspots in Form von artenreicher Wäldern, strukturreiche Kulturlandschaft und natürlich fliessende Gewässer sowie ökologisch wertvolle Feuchtgebiete sollen erhalten, aufgewertet und mit naheliegenden Hotspots vernetzt werden. Kleinflächige Bereiche sollen als vernetzendes Element dienen und den Tierarten eine Wanderung zwischen den Hotspots ermöglichen. Grundlegend will die Gemeinde Steffisburg die vorhanden Naturwerte erhalten, fördern und langfristig mit Hilfe von neu angelegten naturnahen Lebensräumen (sog. Ökologischen Trittsteinen) mit den umliegenden Lebensräumen vernetzen. Folgende fünf Umsetzungsziele wurden im Biodiversitätskonzept festgeschrieben: - Öffentliche Flächen werden je nach Nutzung differenziert gepflegt. Bereiche, mit geringen Nutzungsansprüchen, werden gezielt extensiv oder naturnahe gepflegt, dadurch entstehen ökologisch wertvolle Grünräume.
- Sensibilisierung der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Steffisburg in Bezug auf naturnahe Grünflächen und Gärten sowie für die Thematik invasive Neophyten. Die Umweltbildung soll gestärkt und das Naturerlebnis der Bevölkerung gefördert werden. Privateigentümer sollen auf ihrem Eigentum zu naturnah gestalteten Flächen sowie zur Pflanzung einheimischer Arten animiert werden und keine / wenig Vorkommen von invasiven Neophyten dulden oder pflanzen.
- Erarbeitung und Implementierung von kommunalen Vorgaben zur Förderung der Biodiversität.
- Die Vielfalt an Lebensräumen soll in der Gemeinde Steffisburg erhalten und gefördert werden; vorhandene Lebensräume sollen aufgewertet und miteinander vernetzt werden, seltene Lebensräume gestärkt werden.
- Die Gemeinde Steffisburg schafft Voraussetzungen zur Förderung der heimischen Artenvielfalt. Mit spezifischen Fördermassnahmen werden ergänzend zu Lebensraumaufwertungen insbesondere seltene und geschützte Arten, für welche Steffisburg eine gewisse Verantwortung trägt, gefördert.
Weitere Infos zum Thema unter: | Biodiversitätskonzept der Gemeinde Steffisburg Blumenwiesen anlegen und pflegen Raumentwicklungskonzept
| | Informationen zum Thema vom Bundesamt für Umwelt BAFU
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Schädlingsbekämpfung  Im Unterhalt von öffentlichen Strassen, Wegen, Plätzen und Friedhöfen ist der Einsatz von Herbiziden aus Gründen des Gewässerschutzes schon seit 1986 verboten. Für private Plätze, Wege, Dächer und Terrassen gilt seit 2001 ein Verbot. Herbizide dürfen in Privatgärten nur noch in bepflanzten Beeten und unter Gehölzen eingesetzt werden. Allerdings besteht hier die Gefahr, dass benachbarte Pflanzen Schaden nehmen. Detaillierte Informationen entnehmen Sie dem Internet: | | | Beobachter - Gift im Garten muss nicht sein
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Luftreinhaltung  Informationen zum Thema gibt es hier: | | | Informationen der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern
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Aktuelle Baustellen  Die aktuellen Baustellen finden Sie im virtuellen Ortsplan: | | | Ortsplan
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Gemeindeporträts (BFS, Bundesamt für Statistik)  Hier finden Sie sämtliche Porträts aller Gemeinden in der Schweiz. Auch ein direkter Vergleich zwischen den Gemeinden ist möglich. | | | Gemeindeporträts BFS
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Finanzplan  Hier finden Sie den aktuellen Finanzplan der Gemeinde Steffisburg. Aufgeschaltet sind ebenfalls diejenigen der letzten Jahre. | Finanzplan 2015-2019 Finanzplan 2016-2020 Finanzplan 2017-2021 Finanzplan 2018-2022 Finanzplan 2019-2023 Finanzplan 2020-2024 Finanzplan 2021-2025 Finanzplan 2022–2026 Finanzplan 2023-2027 Finanzplan-2024-2028
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Jahresrechnung  Hier finden Sie die aktuelle Jahresrechnung der Gemeinde. Aufgeschaltet sind ebenfalls die Rechnungen der letzten Jahre. | Jahresrechnung 2013 Jahresrechnung 2014 Jahresrechnung 2015 Jahresrechnung 2016 Jahresrechnung 2017 Jahresrechnung 2018 Jahresrechnung 2019 Jahresrechnung 2019 Schwendibach Jahresrechnung 2020 Jahresrechnung 2021 Jahresrechnung 2022
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Budget  Hier finden Sie das aktuelle Budget der Gemeinde. Aufgeschaltet sind ebenfalls die Budgets der vergangenen Jahre. | Budget 2017 Budget 2018 Budget 2019 Budget 2020 Budget 2021 Budget 2022 Budget 2023 Budget 2024
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Organigramm Gemeindeverwaltung  Hier finden Sie das aktuelle Organigramm der Gemeindeverwaltung. | Organigramm
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Altersleitbild  Hier finden Sie das Altersleitbild der Gemeinden Steffisburg, Homberg, Horrenbach-Buchen, Schwendibach und Teuffenthal. | Altersleitbild
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Informationskonzept der Gemeinde Steffisburg  Hier finden Sie das aktuelle Informationskonzept der Gemeinde Steffisburg. | Informationskonzept
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Konzept der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA)  Hier finden Sie das Konzept der OKJA. | Konzept OKJA
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Familienleitbild  Hier finden Sie das Familienleitbild der Gemeinde Steffisburg. | Familienleitbild
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Leitbild der Schule Steffisburg  Hier finden Sie das Leitbild der Schule Steffisburg. | Leitbild der Schule Steffisburg
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Informationsblatt Arbeitgeber (Zivilschutz-Dienstpflicht)  Hier finden Sie ein Informationsblatt an die Arbeitgeber betreffend die Zivilschutz-Dienstpflicht | Arbeitgeber-Information zur Schutzdienstpflicht
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Verwaltungsbericht  Hier fnden Sie den aktuellen Verwaltungsbericht. Ebenso sind diejenigen Berichte bis und mit dem Jahr 2011 aufgeschaltet. Falls Sie einen älteren Verwaltungsbericht suchen, können Sie diesen gerne bei der Abteilung Präsidiales per Mail melden. | Verwaltungsbericht 2011 Verwaltungsbericht 2012 Verwaltungsbericht 2013 Verwaltungsbericht 2014 Verwaltungsbericht 2015 Verwaltungsbericht 2016 Verwaltungsbericht 2017 Verwaltungsbericht 2018 Verwaltungsbericht 2019 Verwaltungsbericht 2020 Verwaltungsbericht 2021 Verwaltungsbericht 2022
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Projektwettbewerbe  Informationen zu aktuellen Projektwettbewerben finden Sie hier: | | | Projektwettbewerbe
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Raumplanungsprojekte  Informationen zu aktuellen Raumplanungsprojekten finden Sie hier: | | | Raumplanungsprojekte
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Selbstdeklaration Abwassergebühren  Der Tarif wiederkehrende Gebühren Abwasser ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Bei der Prüfung der neuen Tarifstruktur hat der Preisüberwacher auf eine detaillierte Analyse und die Abgabe einer formellen Empfehlung zum Abwasserreglement gestützt auf die durch die Gemeinde vorgenommene Selbstdeklaration vom 4. September 2017 verzichtet. Die Gemeinde wurde angewiesen, die Selbstdeklaration zusammen mit den neuen Gebühren zu veröffentlichen. | Selbstdeklaration
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Lotteriegewinne  Seit dem Steuerjahr 2019 sind neben den Gewinnen in schweizerischen Spielbanken auch solche aus "Kleinspielen" steuerfrei. Gewinne aus "Grossspielen" und Gewinne in schweizerischen Online-Spielbanken sind bis zu einem Betrag von 1 Million Franken steuerfrei. Was darüber hinaus geht, ist als Geldspielgewinn zu deklarieren und die erhobene Verrechnungssteuer kann zurückgefordert werden. | | | Informationen Lotteriegewinne
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Quellensteuern / Quellensteuerregister  Im Quellensteuerregister werden unter anderem folgende Personen geführt: - In der Schweiz wohnhafte Personen ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C).
- Im Ausland wohnhafte Arbeitnehmer, ungeachtet der Staatsangehörigkeit, welche in der Schweiz arbeiten.
- Andere im Ausland wohnhafte Personen, die in der Schweiz eine steuerbare Leistung beziehen.
Für die Abrechnung der Quellensteuer sind die Arbeitgeber (Schuldner der steuerbaren Leistung, SSL) zuständig. Sie sind verpflichtet, die Quellensteuern der Kantonalen Steuerverwaltung abzuliefern und der quellenbesteuerten Person (qsP) einen um die Quellensteuer reduzierten Lohn auszuzahlen. Die wichtigsten Informationen zu den Quellensteuern (Stand: Januar 2021) finden Sie hier. | | | Informationen Quellensteuern Steuerverwaltung Kanton Bern
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Gewinn- und Kapitalsteuer  Der Kanton Bern erhebt bei juristischen Personen Gewinn- und Kapitalsteuern. Jede Kapitalgesellschaft (AG, Kommandit-AG, GmbH), Genossenschaft, Stiftung, jeder Verein und alle übrigen juristischen Personen (Burgergemeinden, Korporationen etc.) müssen mindestens einmal jährlich eine Steuererklärung samt Einlageblättern ausfüllen und der Steuerbehörde innert 7 Monaten nach Geschäftsabschluss einreichen. Die Veranlagung wird bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften auf Basis von Erfolgsrechnung, Bilanz und Anhang vorgenommen. Auch Vereine, Stiftungen und die übrigen juristischen Personen müssen eine Jahresrechnung einreichen. Bei allen juristischen Personen bestimmt das Geschäftsjahr die massgebende Steuerperiode. | | | Informationen Gewinn- und Kapitalsteuer
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Steuern Allgemeines  Raten Raten | Fälligkeit | Zahlbar bis | 1. Rate | 20. Mai | 30 Tage nach Fälligkeit | 2. Rate | 20. August | 30 Tage nach Fälligkeit | 3. Rate | 20. November | 30 Tage nach Fälligkeit |
Sie basieren je nach Verarbeitungsstand auf einer früheren Veranlagung, auf der Selbstschatzung oder auf einer provisorischen/definitiven Veranlagung und sind innert 30 Tagen zu bezahlen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen wird ein Verzugszins belastet. Beträge unter CHF 50.00 (1. und 2. Rate) bzw. unter CHF 20.00 (3. Rate) werden auf die nächste Rechnung übertragen. | | | Rechnungsarten
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2'000 Watt-Gesellschaft  Um die Ziele der Energiestrategie 2050 zu erreichen müssen wir unseren Pro Kopf-Energieverbrauch senken. Die Gemeinde Steffisburg ist bestrebt, die Ziele der 2'000 Watt-Gesellschaft zu erreichen. Weitere Infos dazu finden Sie hier: | | | 2'000 Watt-Gesellschaft
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Elektro-Tankstelle  | | | Elektro-Tankstelle
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Organischer Abfall  Die Abfuhr des Grünguts erfolgt wöchentlich. Diese Abfuhr erfolgt unentgeltlich. Die Bedingungen sind im Abfallkalender ersichtlich. Das Grüngut wird im Biomassenzentrum in Spiez weiterverarbeitet. | | | AG für Abfallverwertung AVAG
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Abfalltarife  Die Abfalltarife werden von den zuständigen Organen im Rahmen des Abfallreglementes respektive des Abfalltarifes festgelegt. | Abfallreglement Gebührentarif zum Abfallreglement
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Hauspersonal  Die AHV-Zweigstelle informiert Sie darüber, wie Sie Hausdienstarbeitnehmende bei den Sozialversicherungen versichern müssen und welche Abrechnungsverfahren möglich sind. Weitere Informationen gibt es auch auf der Website der Ausgleichskasse des Kantons Bern. | | | Merkblatt Hausdienstarbeit
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Auszug aus dem Individuellen Konto (IK-Konto)  | |  | Antrag für einen Auszug aus den individuellen Konten (IK)
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Steffisburger Landwirtschaft  Nähere Informationen zur Steffisburger Landwirtschaft gibt es hier: | | | Steffisburger Landwirtschaft
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Selbsthilfe BE  Selbsthilfe BE informiert und berät im Auftrag der Gesundheits- Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern kostenlos rund um das Thema Selbsthilfe. Selbsthilfe BE vermittelt Kontakte zu Selbsthilfegruppen, unterstützt und begleitet den Aufbau von neuen Gruppen. | | | Website Selbsthilfe BE
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Vereinsbeiträge (Pro-Kopf-Beiträge) 2023  Ab sofort können Sie für Ihren Verein hier die Gesuchsunterlagen für die Ausrichtung von Vereinsbeiträgen für das Jahr 2023 einsehen. Die Gesuchseinreichung erfolgt ausschliesslich online. Die entsprechenden Formulare sind ebenfalls aufgeschaltet. Erfüllen Sie die Kriterien zur Beitragsberechtigung, welche Sie den Richtlinien zur Ausrichtung von Beiträgen und den Merkblättern online entnehmen können? Dann füllen Sie die Gesuchsformulare vollständig bis spätestens am 30. Juni 2023 aus. Bitte beachten Sie, dass wir zu spät eingereichte oder unvollständige Gesuchsformulare nicht berücksichtigen können. Sämtliche notwendige Angaben und Unterlagen haben wir als Pflichtfelder für Sie markiert. Das Gemeindepräsidium und die Abteilung Präsidiales entscheiden für die Gemeinde abschliessend über die Ausrichtung von Beiträgen. Reichen Sie Ihre Gesuche mittels dieser Formulare ein: | Merkblatt Allgemein Merkblatt Kinder und Jugendliche Richtlinien
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Gemeindefinanzen - Bericht Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR)  Im Bericht Gemeindefinanzen werden die Daten aus den Jahresrechnungen der Berner Gemeinden analysiert und kommentiert. Verschiedene Kennzahlen werden in Form von Übersichtskarten dargestellt, welche auch direkt am Bildschirm betrachtet werden können. Weitere Informationen und die einzelnen Berichte aus den jeweiligen Jahren finden Sie hier: | | | Bericht Gemeindefinanzen des AGR
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EasyGov.swiss  Leistungsangebot von EasyGov.swiss Version 1.4 Aktuell werden folgende Behördendienstleistungen angeboten: - Firmengründungen.
- Anmeldungen im Handelsregister, bei der Mehrwertssteuer, der Unfallversicherung (SUVA und Privatversicherer) und der AHV-Ausgleichskasse (AHV/IV/EO).
- Handelsregistermutationen wie kantonsübergreifende Sitzverlegungen mit öffentlicher Beurkundung, Personalmutationen oder Statutenänderungen.
- Betreibungen gegen eine natürliche oder juristische Person einleiten.
- Auszug aus dem Betreibungsregister beantragen. Dies gilt auch für natürliche Personen ohne Registrierung und Login auf EasyGov.swiss, also im öffentlichen Teil.
- Der Bund erleichtert leistungs- und entwicklungsfähigen KMU Bankkredite aufzunehmen. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Bürgschaftsorganisation kann neu online via EasyGov.swiss eingereicht werden.
| EasyGov.swiss
| | easygov.swiss
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PET-Recycling Schweiz  Was? Ausschliesslich PET-Getränkeflaschen mit dem PET-Recycling-Logo gehören in die PET-Sammlung. Alle anderen Plastikflaschen (z.B. Shampoo-, Waschmittel-, Milchflaschen) können separat bei den meisten grossen Detailhändlern zurückgegeben werden. Mehr Infos zur PET-Sammlung finden Sie hier. Wo? Alle Verkaufsstellen von PET-Getränkeflaschen nehmen die leeren Flaschen zurück. Beim Einkaufen können Sie diese bequem und ohne Umweg retournieren. Wieso? Der Wertstoff PET ist zu 100 Prozent wiederverwertbar. PET-Recycling spart Energie und Erdöl, weil aus alten Flaschen wieder neue gemacht werden. Tipps Luft raus, Deckel drauf! Gepresst haben dreimal mehr Flaschen Platz. Sowohl bei Ihnen in der Tragtasche wie auch im Sammelbehälter und im Lastwagen. Weitere Informationen finden Sie hier. | PET
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Heimatort nach Gemeindefusion  Die Bürgerinnen und Bürger von zusammengeschlossenen Einwohnergemeinden erwerben das Bürgerrecht, also den Heimatort der neuen Gemeinde (Art. 3 Abs. 1 KBüG). Der Heimatort wird automatisch im Personenstandsregister angepasst. Die Bürgerinnen und Bürger benötigen nach kantonaler Praxis weder einen neuen Reisepass, noch eine neue Identitätskarte oder einen neuen Heimatschein. Betroffene Personen, die den Heimatort durch die Fusion verloren haben, können innerhalb eines Jahres nach dem Inkrafttreten des Gemeindezusammenschlusses beim Zivilstandsamt, in dessen Kreis sich die zusammengeschlossene Gemeinde befindet, beantragen, dass der Gemeindename der aufgehobenen Gemeinde in Klammern angefügt wird (Art. 3 Abs. 2 KBüG). | | | |
Zonenplan Schwendibach  | Zonenplan Schwendibach
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Unternehmensverzeichnis Wirtschaftsraum Thun (WRT)  Unternehmungen Nebst den Branchenschwerpunkten ist die grosse Diversifizierung charakteristisch für den Wirtschaftsraum Thun. Mit unserem Betriebs- und Unternehmensverzeichnis können Sie sich einen Überblick über die verschiedenen Unternehmungen verschaffen. Die Daten stammen aus öffentlichen Verzeichnissen und sind tagesaktuell. | | | Unternehmensverzeichnis WRT Thun
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KulturGarten Steffisburg  Das Projekt "KulturGarten" bietet der Bevölkerung einerseits urbanes Gärtnern auf öffentlichen Plätzen an, andererseits können verschiedene Veranstaltungen zu den Schwerpunktthemen Biodiversität, Klimawandel und Ernährung besucht werden. Im Fokus stehen konkrete, praktische Lösungsansätze. | | | KulturGarten Steffisburg
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Lottos und Tombolas  Kleinspiele mit Ausnahme der kleinen Pokerturniere dürfen nur für gemeinnützige Zwecke durchgeführt werden. Sie brauchen dazu eine Bewilligung von der Sicherheitsdirektion. Tombolas und Lottos unterliegen einer Meldepflicht. Weitere Informationen erhalten Sie unter dem untenstehenden Link: | | | Bewilligungen/Meldungen Lottos/Tombolas/Sportwetten/kleine Pokerturniere
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ZukunftBureau  Das ZukunftBureau ist eine Anlaufstelle für Zukunftsfragen und Projekte. Hast du eine Idee, ein Projekt, ein Geschäftsmodell, Vereinsfragen oder politische Amtsvisionen, die du schärfen und besprechen willst? Möchtest du etwas verändern? Suchst du eine passende Lehrstelle oder berufliche Neuorientierung? Oder hast du Zukunftsfragen zu Digitalisierung, neuen Bildungsansätzen, Gemeinwohl, kommunaler Zusammenarbeit und Partizipation? Das ZukunftBureau bietet dir einen Möglichkeitsraum, einen Feedbackraum oder einen Gestaltungsraum, wenn du an deiner Zukunft arbeiten willst. Das ZukunftBureau Steffisburg finden Sie auch auf Instagram und Linkedin | | | Homepage ZukunftBureau Steffisburg
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Versichertenversammlung der Pensionskasse Steffisburg vom 14. September 2021  Video und weitergehende Fragen War es Ihnen nicht möglich an der Versichertenversammlung vom 14. September 2021, 18.00 Uhr, in der Aula Schönau teilzunehmen, so steht Ihnen hier das Video der Versichertenversammlung zur Verfügung. Ebenso finden Sie untenstehend die Präsentation zur Versichertenversammlung. | Präsentation Versichertenversammlung vom 14.09.2021
| | Link Video Versichertenversammlung vom 14.09.2021
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Solaraktion  Weitere Informationen zur Steffisburger Solaraktion "Entfessle die Kraft der Sonne" gibt es unter dem untenstehenden Link: | | | Steffisburger Solaraktion
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Sozialhilferechner  Mit wenigen Klicks können Sie prüfen, ob Sie in Ihrer Gemeinde Anspruch auf Sozialhilfe haben. Den Link mit Beschrieb finden Sie untenstehend: | | | Sozialhilferechner
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Baupublikationen  Die Auflageakten der publizierten eBau-Baugesuche können während der gesetzlichen Auflagefrist von 30 Tagen online eingesehen werden. Klicken Sie auf den untenstehenden Link um zu den Auflageakten zu gelangen: | | | Online Baupublikationen einsehen
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Notfalltreffpunkte  Der Notfalltreffpunkt - Ihre Anlaufstelle im Ereignisfall Für den Fall, dass die Gemeinde Steffisburg von einer Katastrophe oder Notlage betroffen ist, erhalten Sie am Notfalltreffpunkt (NTP) wichtige Informationen zur Situation vor Ort. Die Inbetriebnahme des NTP wird im Ereignisfall in geeigneter Art und Weise kommuniziert (z.B. Sirenen, Radio SRG, www.alert.swiss, Alertswiss APP). Benötigen Sie Hilfe oder können Sie selber Hilfe anbieten, so dient der Notfalltreffpunkt als Drehscheibe. Sie können am Notfalltreffpunkt auch Notrufe absetzen, z.B. bei einem länger andauernden Stromausfall mit Ausfall der Telekommunikationsmittel. Alle weiteren Infos sowie die Standorte der Notfalltreffpunkte in der Gemeinde Steffisburg finden Sie hier: | | | https://www.notfalltreffpunkt.ch/de/informationen
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IT Strategie der Gemeinde Steffisburg  Die digitale Transformation ist eine der grössten Herausforderungen und Chancen unserer Zeit. Sie verändert nicht nur die Art und Weise, wie wir kommunizieren, arbeiten und lernen, sondern auch die Rolle und die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung. Die Gemeinde ist gefordert, sich an die neuen Bedürfnisse und Erwartungen der Bevölkerung anzupassen und die Potenziale der digitalen Technologien zu nutzen. Um diese Anpassung erfolgreich zu gestalten, hat die Gemeinde Steffisburg eine IT-Strategie erarbeitet. Diese Strategie soll der Gemeindeverwaltung als Leitfaden dienen, um ihre Ziele und Visionen im Bereich der Informationstechnologie zu definieren und umzusetzen. Die IT-Strategie ist ein wichtiger Schritt für die Zukunft der Gemeinde Steffisburg. Wir sind überzeugt, dass wir mit dieser Strategie die digitale Transformation erfolgreich meistern und unsere Gemeinde als attraktiven und innovativen Standort positionieren können. Die wichtigsten Informationen und Fakten zur IT Strategie der Gemeinde Steffisburg finden Sie nachfolgend: | IT-Strategie-Flyer-elektronische-Version
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