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Unentgeltliche Bestattung

Unentgeltliche Bestattung

Eine verstorbene Person hat im Rahmen ihres Rechts auf Achtung der Menschenwürde Anspruch auf ein Begräbnis, insbesondere auch dann, wenn sie vermögenslos verstorben ist. Die Übernahme der Bestattungskosten ist grundsätzlich Sache der nahen Angehörigen. Sofern diesen die Übernahme der Kosten nicht zumutbar erscheint, kann die Übernahme der Bestattungskosten bei der Gemeinde beantragt werden.

Gesuch um unentgeltliche Bestattung
Merkblatt unentgeltliche Bestattung
Friedhofverwaltung und Bestattungsamt
Todesfall

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