Nachdem die Steffisburger Stimmberechtigten am 13. Februar 2022 der neuen baurechtlichen Grundordnung zugestimmt haben, wurde diese mittlerweile seitens der zuständigen kantonalen Stelle genehmigt. Infolge eines hängigen Beschwerdeverfahrens tritt die baurechtliche Grundordnung rückwirkend per 20. April 2023 jedoch noch nicht für das gesamte Gemeindegebiet in Kraft.
Der Prozess zur Revision der baurechtlichen Grundlage wurde 2017 gestartet, da eine solche aufgrund neuer gesetzlicher Aufträge (neues Raumplanungsgesetz, neuer kantonaler Richtplan, Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen BMBV etc.) und gestützt auf die veränderten Bedürfnisse der Gesellschaft (soziale, wirtschaftliche und ökologische Aspekte) unumgänglich war.
Die Ortsplanungsrevision beinhaltet folgende Elemente:
Während des gesamten Prozesses wurde die Bevölkerung miteinbezogen. Dazu wurden unter anderem ein InputRAUM (Umfrage) sowie drei DialogRÄUME (Workshops) durchgeführt und zeitnah öffentlich darüber berichtet. Nebst dem Recht auf Mitgestaltung wurde die Bevölkerung jeweils vor den öffentlichen Mitwirkungen und Auflagen zu den vorgelagerten Ein- und Aufzonungen (September 2020) sowie zur Revision der baurechtlichen Grundordnung (Mai 2021) zu Informationsveranstaltungen eingeladen.
Die vorgelagerten Ein- und Aufzonungen behandeln grosse, bedeutende Gebiete in Steffisburg und wurden daher separat der ordentlichen Ortsplanungsrevision behandelt. Die Gemeindeabstimmung erfolgte am 27. September 2020, wobei die Vorlagen durch die Stimmberechtigten angenommen wurde. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) hat die vorgelagerten Ein– und Aufzonungen am 17. Februar 2023 genehmigt, diese sind inzwischen auch in Rechtskraft erwachsen.
Über die Revision der gesamten baurechtlichen Grundordnung haben die Steffisburger Stimmberechtigten am 13. Februar 2022 abgestimmt, auch diese Vorlage wurde angenommen. Mit Verfügung vom 20. April 2023 wurde nun auch die baurechtliche Grundordnung durch das AGR genehmigt. Gegen diesen Entscheid wurde Beschwerde erhoben. Die Beschwerde betrifft jedoch nur den Perimeter der ZPP W "Pfrundmatte".
Die Einwohnergemeinde hat daraufhin bei der zuständigen kantonalen Stelle die Teilinkraftsetzung der baurechtlichen Grundordnung beantragt, welche gutgeheissen wurde. Das Baureglement, die Zonenpläne Nord und Süd sowie die Zonenpläne Gewässerraum Nord und Süd treten, sofern es nicht den Perimeter der ZPP W "Pfrundmatte" betrifft, rückwirkend per 20. April 2023 in Kraft. Für die neuen Grundlagen gilt eine Planbeständigkeit von 15 Jahren (gemäss Art. 15 Abs. 1 Raumplanungsgesetzt, RPG). Für die ZPP W "Pfrundmatte" läuft nun ein gesondertes Verfahren. Sobald hierzu ein rechtskräftiger Entscheid vorliegt, wird die Öffentlichkeit entsprechend informiert.