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Gesuch um Sperrung der Datenbekanntgabe an Private

Kann ein schützenswertes Interesse nachgewiesen werden, haben Sie gemäss Datenschutzgesetz (KDSG) Artikel 13 das Recht, Ihre Daten im Einwohnerregister der Gemeinde Steffisburg für Auskünfte an Drittpersonen sperren zu lassen. Dadurch werden Ihre Daten auch bei einem begründeten Interessensnachweis nicht weitergegeben.

Persönliche Angaben

Gründe

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Die Gesuchstellerin / der Gesuchsteller nimmt zur Kenntnis, dass dieses Gesuch um Sperrung nur das Einwohnerkontrollregister, nicht jedoch weitere allenfalls von der Gemeinde geführten Datensammlungen umfasst (siehe Register der Datensammlungen der Gemeinde). Jedoch erfolgt automatisch auch eine Sperrung der Daten in der Zentralen Personenverwaltung (ZPV) und den Gemeinderegistern (GERES). Andere Daten, die sich beim Kanton, bei den Kirchgemeinden oder bei einem Gemeindeverband befinden, schliesst dieses Gesuch nicht ein.

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