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Sind Sie neu im Besitz eines Hundes, muss dieser ab dem Alter von 6 Monaten bei der Abteilung Sicherheit angemeldet werden. Allfällige Mutationen (Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie Tod des Hundes) sind sowohl der Abteilung Sicherheit wie auch der Hundendatenbank Amicus zu melden.

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