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Gewinn- und Kapitalsteuer

Gewinn- und Kapitalsteuer

Der Kanton Bern erhebt bei juristischen Personen Gewinn- und Kapitalsteuern. Jede Kapitalgesellschaft (AG, Kommandit-AG, GmbH), Genossenschaft, Stiftung, jeder Verein und alle übrigen juristischen Personen (Burgergemeinden, Korporationen etc.) müssen mindestens einmal jährlich eine Steuererklärung samt Einlageblättern ausfüllen und der Steuerbehörde innert 7 Monaten nach Geschäftsabschluss einreichen. Die Veranlagung wird bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften auf Basis von Erfolgsrechnung, Bilanz und Anhang vorgenommen. Auch Vereine, Stiftungen und die übrigen juristischen Personen müssen eine Jahresrechnung einreichen. Bei allen juristischen Personen bestimmt das Geschäftsjahr die massgebende Steuerperiode.

Informationen Gewinn- und Kapitalsteuer
Steuerverwaltung des Kantons Bern
Steuern

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