Aufgrund des am 28. März 2024 ergangenen Urteils vom Verwaltungsgericht des Kantons Bern zum Reglement der Stadt Thun über die Spezialfinanzierung Förderprogramm Energieef-fizienz prüft die Einwohnergemeinde Steffisburg die Ausgangslage bei der eigenen Spezialfi-nanzierung Förderung Energieeffizienz. Bis Klarheit zur rechtlichen Situation in Steffisburg herrscht, werden vorerst keine weiteren Zusicherungen für Förderbeiträge gesprochen.
Den Medienbericht dazu finden Sie hier.
Das Förderprogramm Energie der Gemeinde hat zum Ziel, dass die Energie sparsam und effizient genutzt wird sowie den Einsatz von erneuerbaren Energien zu fördern.
Unterstützt werden folgende Massnahmen:
Zudem finden jährlich Aktionen und/oder Kampagnen statt zum Thema Energie und nachhaltige Mobilität.
Wichtig:
Fördergesuche müssen vor Baubeginn eingereicht werden (Ausnahme GEAK und Zielvereinbarung). Eine nachträgliche Unterstützung von bereits ausgeführten Massnahmen ist ausgeschlossen.
Photovoltaik:
Photovoltaik-Anlagen werden vom Bund mit einer Einmalvergütung (EIV) gefördert. Hier finden Sie mehr Informationen.
Hier finden Sie alle nötigen Informationen und Formulare: