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Verkehrsmassnahmen/Tempo 30 Zonen

18. Dez 2024

Sicherheitskommission und Gemeinderat beschliessen das weitere Vorgehen

In der Gemeinde Steffisburg wird seit längerem über die Einführung weiterer Tempo 30-Zonen diskutiert. Nachdem nun das in Auftrag gegebene Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) für die Ziegelei- und die Erlenstrasse vorliegt, haben die Sicherheitskommission und der Gemeinderat die weiterführenden Beschlüsse gefasst.

Die Sicherheitskommission ist in der Gemeinde Steffisburg zuständig für die Anordnung von Ver-kehrsmassnahmen. In ihrer Zuständigkeit hat sie festgelegt, wo auf weiteren Quartierstrassen in Steffisburg künftig Tempo 30 gelten soll. Es sind dies die folgenden Gemeindestrassen/Gebiete:

  • Gebiet Walke mit der alten Schwarzeneggstrasse, dem Walkeweg und dem Sonnenweg;
  • GebietDorfplatz mit dem Zibelegässli, dem Schulgässli und dem Dorfbachweg;
  • Gebiet Zelg mit dem Höchhusweg, dem Schächliweg, der Zelgstrasse, dem Zelgmattweg und dem Pappelweg

Für das Gebiet Ziegelei mit der Ziegelei-, der Bösbach- und der Wiesenstrasse, sowie dem Schmiedeweg, dem Eichweg, dem Finkenweg, dem Lindenweg, dem Dahlienweg, dem Jägerweg, dem Weidenweg und dem Galgenrainweg zwischen Schwandenbadstrasse und Erlenstrasse, soll die Koordination mit dem Tiefbauamt des Kantons Bern im Zusammenhang mit dem von der Sicherheitskommission vorgesehenen Antrag auf die Einführung von Tempo 30 auf der Erlenstrasse erfolgen. 

In Bezug auf die Kantonsstrassen hat sich die Situation verändert. In der Wintersession 2024 hat der Grosse Rat des Kantons Bern eine Motion angenommen, welche ein Moratorium für die Planung von neuen Tempo-30-Zonen auf verkehrsorientierten Strassen verlangt. Das Moratorium soll bis zur Inkraftsetzung des Strassenverkehrsgesetzes gelten. Diese Revision des Strassenverkehrsgesetzes haben National- und Ständerat mit der Annahme einer Motion verlangt, welche innerorts auf verkehrsorientierten Strassen grundsätzlich Tempo 50 km/h vorsieht. In Steffisburg sind davon insbesondere die Oberdorf- und die Unterdorfstrasse betroffen. Zudem ist mit dem Wegfall der Migros im Oberdorf das Bedürfnis für flächiges Queren kaum mehr vorhanden, so dass vorderhand kein Bedarf an einer Sanierung der Oberdorfstrasse besteht.

Der Gemeinderat hat von dieser veränderten Situation und den Beschlüssen der Sicherheitskommission Kenntnis genommen und einen Verpflichtungskredit von CHF 100'000.00 für die Umsetzung von Signalisations- und Markierungsmassnahmen auf Gemeindestrassen genehmigt. Die Einführung von Tempo 30 auf den erwähnten Gemeindestrassen kann somit im Jahr 2025 erfolgen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an
(erreichbar am 18.12.2024 zwischen 11.30 Uhr und 13.00 Uhr)
Matthias Döring, Departementsvorsteher Sicherheit
Telefon 079 422 22 77
E-Mail mtthsdörngstffsbrgch

Hier können Sie den Medienbericht als PDF downloaden.

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