Aufhebung Reglement über Ausbildungsbeiträge per 31. Juli 2024

25. Jul 2024

Die Steffisburger Stimmbevölkerung hat am 9. Juni 2024 Ja gesagt zur Aufhebung des Reglements über Ausbildungsbeiträge. Da das Abstimmungsergebnis mittlerweile rechtskräftig ist hat der Gemeinderat das einschlägige Reglement per 31. Juli 2024 aufgehoben sowie weitere Anpassungen am Erlassverzeichnis vorgenommen.

Die Stimmberechtigten der Gemeinde haben am 9. Juni 2024 der Aufhebung des Reglements über Ausbildungsbeiträge zugestimmt. Da gegen das Abstimmungsergebnis keine Beschwerde geführt wurde, hat der Gemeinderat das Ergebnis erwahrt. Es ist somit rechtskräftig. Gestützt auf diese Tatsachen hat der Gemeinderat in eigener Kompetenz folgende Entscheide gefasst:

  • Das Reglement über Ausbildungsbeiträge wird per 31. Juli 2024 aufgehoben.
  • Die Verordnung über Ausbildungsbeiträge wird per 31. Juli 2024 aufgehoben.
  • Die Stipendienkommission wird per 31. Juli 2024 aufgehoben. Die dafür per 1. August 2024 notwendige 8. Teilrevision der Organisationsverordnung vom 16. Dezember 2013 wird genehmigt.

Hilfsfonds als niederschwellige Alternative für Härtefälle

In Härtefällen kann weiterhin ein Gesuch für Aus- und Weiterbildungszuschüsse bei der Abteilung Bildung eingereicht werden. Die entsprechenden Gelder würden niederschwellig und mit tiefem administrativen Aufwand aus dem Hilfsfonds der Gemeinde ausgerichtet.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an
Rolf Zeller, Gemeindeschreiber
Telefon 033 439 43 01
E-Mail rlfzllrstffsbrgch

Hier können Sie den Medienbericht als PDF downloaden.

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