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Hilflosenentschädigung

Hilflosenentschädigung

Die AHV-Zweigstelle ist den Gesuchstellenden beim Geltendmachen ihrer Ansprüche behilflich. Im Einzelnen beinhaltet dies das Beraten der Versicherten in allen Fragen zu den Leistungen der AHV,IV, Hilfslosenentschädigung, Hilfsmitteln, Ergänzungsleistungen und EL-Krankheits- und Behinderungskosten.

Auf dieser Webseite finden Sie die Formulare sowie die Merkblätter zum Thema Hilflosenentschädigung der AHV und IV.

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