Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Beglaubigungen

Beglaubigungen

Im Kanton Bern dürfen Dokumente und Unterschriften von Privatpersonen ausschliesslich durch einen bernischen Notar / eine bernische Notarin beglaubigt werden. Die Gemeinde darf keine Beglaubigungen vornehmen.

Notar
Ausweise und Bescheinigungen

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.