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Grundstückgewinnsteuer

Grundstückgewinnsteuer

Der Kanton Bern erhebt, wie alle anderen Schweizer Kantone auch, eine Steuer auf Grundstückgewinnen, die beim Verkauf von Grundstücken erzielt werden. Es handelt sich dabei um eine separate Einkommenssteuer, die nach einem gesonderten Tarif erhoben wird. Gewinne unter CHF 5’200.00 sind steuerfrei. Ebenso Gewinne aus der Veräusserung von beweglichem Vermögen (z.B. Fahrzeuge). Die gesetzliche Grundlage für die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Bern besteht im Steuergesetz 2001 (StG 2001, Art. 126 ff.).

Informationen Grundstückgewinnsteuern
Steuerverwaltung des Kantons Bern
Steuern

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