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Schädlingsbekämpfung

Schädlingsbekämpfung

Im Unterhalt von öffentlichen Strassen, Wegen, Plätzen und Friedhöfen ist der Einsatz von Herbiziden aus Gründen des Gewässerschutzes schon seit 1986 verboten. Für private Plätze, Wege, Dächer und Terrassen gilt seit 2001 ein Verbot. Herbizide dürfen in Privatgärten nur noch in bepflanzten Beeten und unter Gehölzen eingesetzt werden. Allerdings besteht hier die Gefahr, dass benachbarte Pflanzen Schaden nehmen. Detaillierte Informationen entnehmen Sie dem Internet:

Beobachter - Gift im Garten muss nicht sein
Bereich Tiefbau/Umwelt
Natur

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