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Verfügungen von Todes wegen (Testamente, Erbverträge) hinterlegen

Verfügungen von Todes wegen (Testamente, Erbverträge) hinterlegen

Testamente und Erbverträge von Personen mit Wohnsitz in Steffisburg können zur sicheren Aufbewahrung bei der Einwohnerkontrolle hinterlegt werden. Damit wird sichergestellt, dass die Verfügung von Todes wegen unmittelbar nach dem Tod gemäss den gesetzlichen Bestimmungen eröffnet wird.

Gegen Vorweisung eines Personalausweises und des Empfangsscheins kann das Testament durch die Verfasserin oder den Verfasser persönlich herausverlangt, abgeändert und wieder eingelegt werden.

Wenn Sie früher abgefasste Testamente durch ein neues ersetzen, sollten Sie alle älteren Versionen vernichten. Damit können Unklarheiten bei der Eröffnung verhindert werden.

Kosten CHF 50.00

Friedhofverwaltung und Bestattungsamt
Todesfall

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