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Siegelungswesen / Siegelungsverfahren

Siegelungswesen / Siegelungsverfahren

Die Siegelungsverantwortliche hat den Auftrag, bei jedem Todesfall mit den Angehörigen ein Siegelungsprotokoll zuhanden des Regierungsstatthalters zu erstellen und die allenfalls nötigen erbsichernden Massnahmen einzuleiten.

Für die Aufnahme des Siegelungsprotokolls sind, wenn vorhanden, das Testament bzw. der Ehe- und Erbvertrag bereitzuhalten. Ebenfalls muss über das Vermögen und allfällige gesetzliche Erben Auskunft gegeben werden können.

Friedhofverwaltung und Bestattungsamt
Todesfall

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