Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Aufenthaltsbewilligungen für Drittstaatsangehörige (nicht EU/EFTA)

Aufenthaltsbewilligungen für Drittstaatsangehörige (nicht EU/EFTA)

Wer während seines Aufenthaltes in der Schweiz arbeitet oder sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhält, benötigt eine Bewilligung. Diese wird von den kantonalen Migrationsämtern erteilt. Es wird unterschieden zwischen Kurzaufenthalts- , Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung. Für weitere Informationen zu den verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen für Drittstaatsangehörige (nicht EU/EFTA) klicken Sie bitte auf untenstehenden Links.

Links

 

Einwohnerdienste
Ausweise und Bescheinigungen, Wohnen und Umziehen

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.