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Stimmmaterial nicht erhalten oder verloren

Stimmmaterial nicht erhalten oder verloren

Ein Duplikat der Ausweiskarte sowie des Stimm- oder Wahlmaterials kann jeweils bis spätestens am Freitag vor dem Abstimmungswochenende am Schalter der Einwohnerkontrolle verlangt werden. Das Duplikat müssen Sie zwingend persönlich gegen Vorweisung eines amtlichen Ausweises (ID oder Pass) abholen.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen die Abteilung Sicherheit.

Sicherheit
Abstimmungen / Wahlen

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