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Fundbüro

Fundbüro

Die Abteilung Sicherheit führt das Fundbüro für die Gemeinde Steffisburg. Wir bitten Sie gefundenen Gegenstände und Bargeld am Schalter des Fundbüros abzugeben.

Aufgefundene Gegenstände werden gemäss Art. 721 ZGB mindestens ein Jahr aufbewahrt. Danach werden diese der Finderin oder dem Finder überlassen, falls sie Interesse daran haben. Andernfalls wird über die Gegenstände verfügt.

Verlorene Gegenstände

Falls Sie einen Gegenstand vermissen, können Sie telefonisch, per Mail oder direkt am Schalter der Abteilung Sicherheit nachfragen, ob dieser abgegeben wurde. Bitte den Gegenstand, Zeitpunkt und Ort des Verlustes im Mail möglichst genau angeben resp. beschreiben.

Sicherheit
Polizei

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