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Parkbewilligungen Anwohnerinnen und Anwohner

Parkbewilligungen Anwohnerinnen und Anwohner

Parkbewilligungen können via Parkingpay-App oder unter www.parkingpay.ch sowie am Schalter der Einwohnerdienste beantragt werden.

Beim ersten Bezug der Parkbewilligung muss dem Antrag eine Kopie des Fahrzeugausweises beigelegt werden. Die Fahrzeughalterin / der Fahrzeughalter muss die Parkbewilligung beantragen und die Voraussetzungen (z.B. Wohnsitz in Steffisburg) für den Bezug einer Parkbewilligung erfüllen.

Anwohnerinnen und Anwohner welche ein Geschäftsauto benützen, müssen entweder einen Standorteintrag im Fahrzeugausweis oder eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers mit der Bewilligung zur Benützung des Autos vorlegen.

Die Parkbewilligung ist mit Ausnahme der Einstellhalle Gemeindehaus auf allen öffentlichen Parkplätzen gültig.

Die Parkbewilligung kann nur für leichte Motorwagen abgegeben werden.

Parkbewilligungen können für mindestens einen halben Monat und für maximal 12 Monate abgegeben werden.

Berechtigte

  • Anwohnerinnen und Anwohner, welche schriftenpolizeilich gemeldet sind (auch Wochenaufenthalter).
  • Geschäftsbetriebe mit Sitz in Steffisburg für die auf den Geschäftsbetrieb eingelösten leichten Motorwagen.
  • Geschäftsbetriebe die in der Gemeinde Steffisburg tätig sind (z. B. Kaminfeger), welche zur Ausübung ihrer Tätigkeit auf eine Parkkarte angewiesen sind.

Kosten

CHF 50.00 pro Monat

Eine Anleitung zum Ersbezug der Parkbewilligung via App oder onilne finden Sie nachfolgend:

Anleitung Parkbewilligung AnwohnerInnen
Sicherheit
Parkplatzbewirtschaftung

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