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Reklame

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Die Baubewilligungspflicht für Strassenreklamen richtet sich nach dem Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Art. 5 - 7 BewD). Die Anforderungen an bewilligungsfreie Aussenreklamen können Sie dem Merkblatt bewilligungsfreie Aussenreklamen entnehmen. Auskunft über die Baubewilligungspflicht, baubewilligungsfreie Reklamen und den Ablauf eines Baubewilligungsverfahrens erteilt das Bauinspektorat Steffisburg (Telefon 033 439 43 53).

Merkblatt Reklamen im Strassenraum
Merkblatt bewilligungsfreie Aussenreklamen
Plan und Merkblatt Vereins- und Gemeindeplakatierung
Reklameplan
Reklamereglement
Bauinspektorat
Baubewilligung

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