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Auslandaufenthalt

Auslandaufenthalt

Falls Sie mehr als drei Monate ins Ausland reisen oder auswandern möchten, müssen Sie sich bei der Einwohnerkontrolle melden. Es wird im Einzelfall entschieden, ob eine Abmeldung notwendig ist.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an die Abteilung Sicherheit.

Allgemeine Informationen zum Thema Auslandaufenthalt finden Sie unter dem untenstehenden Link.

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