Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Schutzraumabnahme

Schutzraumabnahme

Das Erfordernis zur Erstellung von Schutzräumen wird im Baubewilligungsverfahren festgelegt. Nach Fertigstellung hat die Erstabnahme durch das Bauinspektorat zu erfolgen. Nähere Auskunft erteilt das Bauinspektorat (Telefon 033 439 43 53). Befreiungsgesuche und Ersatzabgaben werden via Bauinspektorat durch das Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär des Kantons Bern festgelegt. Für Schutzraum-Platzzuweisung sowie die periodische Schutzraumkontrollen ist die Abteilung Sicherheit verantwortlich.

Nähere Auskunft erteilt die Zivilschutzstelle (Telefon 033 439 44 62).

 

Bauinspektorat, Sicherheit
Baubewilligung

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.