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Energiekollektoren

Energiekollektoren

Ausser in Schutzgebieten und an Schutzobjekten sind Energiekollektoren baubewilligungsfrei, wenn sie an Gebäuden angebracht oder als kleine Nebenanlagen zu Gebäude installiert werden. Der Kanton Bern gibt Empfehlungen heraus, wie die Anlagen angeordnet werden können, ohne das Orts- oder Landschaftsbild zu beeinträchtigen. Beeinträchtigt ein bewilligungsfreier Energiekollektor das Orts- oder Landschaftsbild und weicht er wesentlich von den Empfehlungen ab, ordnet die Baupolizeibehörde die erforderlichen baupolizeilichen Massnahmen an.

Zur Überprüfung, ob ein bewilligungsfreier Energiekollektor den Empfehlungen entspricht, sind entsprechende Pläne beim Bauinspektorat einzureichen. Auskünfte erteilt das Bauinspektorat (Telefon 033 439 43 53).

Links

Bauinspektorat
Baubewilligung

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