Die Stimmberechtigen wählen an der Urne:
- die Mitglieder des Grossen Gemeinderates und des Gemeinderates im Verhältniswahlverfahren (Proporz)
- die Gemeindepräsidentin oder den Gemeindepräsidenten nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz)
Die Stimmberechtigen beschliessen an der Urne:
- die Gemeindeordnung
- die baurechtliche Grundordnung (Baureglement und Zonenplan)
- neue einmalige Ausgaben von mehr als CHF 3'000'000.00 und neue jährlich wiederkehrende Ausgaben von mehr als CHF 300'000.00
- Rechtsgeschäfte betreffend das Eigentum und beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken von mehr als CHF 10'000'000.00
- Über Geschäfte des Grossen Gemeinderates, für welche die fakultative Gemeindeabstimmung verlangt worden ist
- Über Initiativen gemäss Art. 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung
- Über Geschäfte, die ihnen der Grosse Gemeinderat unterbreitet
Bei Urnenabstimmungen entscheidet die Mehrheit der gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt die Vorlage als verworfen.