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Stimmberechtigte

Zuständigkeiten bei Wahlen

Die Stimmberechtigen wählen an der Urne:

  • die Mitglieder des Grossen Gemeinderates und des Gemeinderates im Verhältniswahlverfahren (Proporz)
  • die Gemeindepräsidentin oder den Gemeindepräsidenten nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz)


Zuständigkeiten bei Sachgeschäften

Die Stimmberechtigen beschliessen an der Urne:

  • die Gemeindeordnung
  • die baurechtliche Grundordnung (Baureglement und Zonenplan)
  • neue einmalige Ausgaben von mehr als CHF 3'000'000.00 und neue jährlich wiederkehrende Ausgaben von mehr als CHF 300'000.00
  • Rechtsgeschäfte betreffend das Eigentum und beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken von mehr als CHF 10'000'000.00
  • Über Geschäfte des Grossen Gemeinderates, für welche die fakultative Gemeindeabstimmung verlangt worden ist
  • Über Initiativen gemäss Art. 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung
  • Über Geschäfte, die ihnen der Grosse Gemeinderat unterbreitet

Bei Urnenabstimmungen entscheidet die Mehrheit der gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt die Vorlage als verworfen.                                         

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