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Abstimmungen

Die Resultate von Kantonsabstimmungen bzw. Bundesabstimmungen werden durch den Kanton bzw. Bund publiziert. Die Ergebnisse und Unterlagen zu vergangenen Gemeindeabstimmungen finden Sie hier:

Urnen Öffnungszeiten

Die persönliche Stimmabgabe ist nur am Abstimmungs- und/oder Wahlsonntag möglich. Unsere zwei Urnenlokale sind wie folgt geöffnet:

Sonntag
Gemeindehaus: 09.00 – 10.00 Uhr
Schulhaus Sonnenfeld: 09.00 – 10.00 Uhr

Bedingungen / Voraussetzungen

Stimmrecht – Wer kann in Steffisburg abstimmen und wählen?
Alle Schweizerbürgerinnen und -bürger, die am Abstimmungs- oder Wahltag das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, können ab Anmeldedatum in eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten abstimmen/wählen. Für Gemeindeabstimmungen und -wahlen gilt eine Karenzfrist von 3 Monaten seit der Anmeldung.

Brieflich abstimmen

Für die briefliche Stimmabgabe haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Einwurf in den bezeichneten Briefkasten beim Haupteingang zum Gemeindehaus am Höchhusweg 5 bis spätestens am Wahl-/Abstimmungssonntag, 09.00 Uhr.
  • Abgabe direkt am Schalter der Einwohnerkontrolle, Höchhusweg 5, während den regulären Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung.
  • Per Postaufgabe mit B-Post unfrankiert (Porto übernimmt Gemeinde). Beachten Sie bitte die Zustellfristen der Post.

Wann ist eine briefliche Stimmabgabe ungültig?
Sie ist ungültig, wenn:

  • der Stimmzettel sich nicht im verschlossenen amtlichen Antwortcouvert befindet;
  • die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person auf der Ausweiskarte fehlt;
  • das Antwortkuvert mehr als eine Ausweiskarte enthält;
  • das Antwortkuvert verspätet bei der Gemeinde eintrifft.

Enthält das Antwortcouvert oder das Stimmcouvert für dieselbe Abstimmungsvorlage oder Wahl zwei oder mehr voneinander abweichende Wahl- oder Stimmzettel, so sind diese ungültig. Bei mehreren gleichlautenden Wahl- oder Stimmzettel ist einer davon gültig.

Beachten Sie bitte, dass Wahl- oder Stimmzettel immer handschriftlich ausgefüllt werden müssen - egal ob die Stimme brieflich oder an der Urne abgegeben wird.

Stimmmaterial nicht erhalten oder verloren – Was nun?

Ein Duplikat der Ausweiskarte sowie das Stimm- und/oder Wahlmaterial kann jeweils bis am Freitag, 17.00 Uhr, vor dem Abstimmungswochenende beim Stimmregisterführer, Einwohnerkontrolle, Höchhusweg 5, verlangt werden. Sie müssen die Unterlagen persönlich abholen und entweder den Niederlassungsausweis oder einen Personalausweis (Pass oder ID) mitbringen.

Abstimmungserläuterungen und Abstimmungstexte als Hörbuch

Die Abstimmungserläuterungen und der Abstimmungstext gibt's als Hörbuch. Lesebehinderte Bürgerinnen und Bürger können die Hörzeitschrift in Form einer CD (DAISY-Format) für DAISY-, MP3-, CD- und DVD-Player bei der Schweizerischen Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte SBS via Mail oder unter Tel. 043 333 32 32 bestellen.

"easyvote–Abstimmungshilfe"

Seit dem Jahr 2013 erhalten alle stimmberechtigten Steffisburger Jugendlichen im Alter von 18 bis 22 Jahren die Abstimmungshilfe easyvote. Diese informiert Jugendliche bei Abstimmungen und Wahlen politisch neutral. Die Jugendlichen werden ermuntert, ihre Möglichkeit zur Urne zu gehen, auch wirklich zu nutzen. Weitere Informationen sind auf deren Homepage zu finden.

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