Die Bewilligung von Dispensationen ist in der "Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule" (DVAD) vom 16. März 2007 geregelt. https://www.belex.sites.be.ch
Bevor Sie das Dispensationsgesuch ausfüllen, lesen Sie bitte zuerst das Merkblatt.
Für einmalige Anlässe ist das Gesuch "einmalige Dispensation" spätestens vier Wochen vor dem Anlass bei der Klassenlehrperson einzureichen.
In Ausnahmefällen können höchstens zwei Wochen pro Schuljahr Dispensationen für Familienferien bewilligt werden,
Dazu ist das Gesuch "einmalige Dispensation" auszufüllen und mit den geforderten Unterlagen - spätestens vier Wochen vor Ferienbeginn - bei der Klassenlehrperson einzureichen.
Dazu ist das Gesuch "regelmässige Dispensationen" auszufüllen und mit den geforderten Unterlagen - vor Schuljahres- bzw. Semesterbeginn - bei der Klassenlehrperson einzureichen.
Schnuppertage sind soweit möglich in der schulfreien Zeit zu absolvieren. Sollte dies in Ausnahmefällen nicht möglich sein, ist spätestens eine Woche vor Beginn bei der Klassenlehrperson ein Gesuch "Schnuppertage" einzureichen.
Finden die Schnuppertage im Rahmen des Bewerbungsprozesses für eine Berufslehre statt, ist kein Dispensationsgesuch einzureichen.
Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Kompensation des Schulunterrichts zu Gunsten des Musikunterrichts an einer Musikschule zu stellen. Dazu ist bei der Klassenlehrperson bis spätestens am 20. Juni resp. 10. Januar ein Gesuch einzureichen.