Das Volksschulgesetz des Kantons Bern gibt vor, möglichst allen Schülerinnen und Schülern den Besuch der ordentlichen Bildungsgänge zu ermöglichen. Dies gilt auch dann, wenn die schulische Ausbildung durch Lernschwierigkeiten und Behinderungen, durch Probleme bei der sprachlichen und kulturellen Integration erschwert wird, oder Schülerinnen und Schüler ausserordentliche Begabungen aufweisen.
Das Erreichen der Bildungsziele wird,
soweit nötig, durch den Einsatz besonderer Massnahmen, besonderer Förderung
oder Schulung, in besonderen Klassen unterstützt. Eine ganzheitliche
heilpädagogische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Entwicklungs-, Lern-
und Verhaltensauffälligkeiten ist das Ziel des Spezialunterrichts. Die
emotionale und soziale Entwicklung wird dabei immer mit einbezogen. Vorrangiges
Ziel ist, dass die Kinder und Jugendlichen die an sie gestellten Aufgaben
bewältigen, sich in der Mit- und Umwelt besser zurechtfinden, und sich zu
eigenständigen Persönlichkeiten entwickeln.
Leitung Massnahmen der Regelschule
Lehrpersonen