Zuständigkeiten & Aufgaben

Führung der Gemeinde

Der Gemeinderat führt die Gemeinde, plant deren nachhaltige Entwicklung und koordiniert die Geschäfte. Ihm stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften der Gemeinde, des Kantons oder des Bundes einem anderen Organ zugewiesen sind.

Rechtsetzung

Der Gemeinderat erlässt alle erforderlichen Vollziehungsverordnungen, insbesondere die Organisationsverordnung.

Zuständigkeiten bei Sachgeschäften

Der Gemeinderat beschliesst über:

  • den Finanzplan
  • neue einmalige Ausgaben bis zu CHF 150'000.00 und neue jährlich wiederkehrende Ausgaben von bis zu CHF 30'000.00
  • Rechtsgeschäfte betreffend das Eigentum und beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken bis Fr. 2'500'000.00. Sie dürfen zusammen jährlich den Betrag von CHF 5'000'000.00 nicht überschreiten
  • Nachkredite gemäss Art. 20 der Gemeindeordnung
  • Gebundene Ausgaben gemäss Art. 21 der Gemeindeordnung
  • alle Anlagen des Finanzvermögens inkl. Immobilien, unter Vorbehalt der Finanzzuständigkeiten der Gemeindeorgane für Rechtsgeschäfte betreffend das Eigentum und beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken
  • die Fremdmittelbeschaffung
  • alle Versicherungsverträge
  • die Anpassung von Reglementen an übergeordnetes Recht, wenn sie zwingend erforderlich ist und der Gemeinde kein Regelungsspielraum offen steht
  • Einbürgerungen.

Er bestimmt weiter mit einfachem Beschluss:

  • die Einzelheiten der Verwaltungsorganisation
  • die Errichtung und Aufhebung von Stellen
  • die Errichtung und Aufhebung von Klassen der Volksschule und des Kindergartens

Weitere Infos über den GR:

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